Die Anleinpflicht, die Freigaben der Bezirke Nord und Wandsbek und der schöne Schein …

Am 14. September 2006 hat die Bezirksversammlung Hamburg-Nord beschlossen, dass die von der Anleinpflicht nach dem Hamburger Hundegesetz befreiten Hunde nunmehr auch auf Wegen, Pfaden und Rasenflächen der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen in Langenhorn und Fuhlsbüttel inklusive des Alstertals unangeleint laufen dürfen.
Einen Monat später hat auch die Bezirksversammlung Wandsbek nachgezogen. Nach Beschluss des Kerngebietsausschusses Nord gelten inzwischen auch in Alsterdorf, Winterhude, Groß Borstel, Eppendorf, Hoheluft-Ost sowie im Ortsamtsbereich Fuhlsbüttel vergleichbare Regelungen wie in Wandsbek.

Diese Beschlüsse wurden von vielen unaufgeklärten Hundehaltern begeistert begrüßt. Doch leider trügt der schöne Schein: Die Leinenbefreiung gilt nicht auf allen als Liegewiesen genutzten Rasenflächen, Blumenbeeten, im Unterholz, in den Uferzonen, in den Biotopen sowie an Spielplätzen und -flächen. Im Klartext heißt das, dass befreite Hunde beispielsweise entlang des Alsterlaufs im Ortsamtsbereich Alstertal dennoch angeleint werden müssen, weil sich gerade hier zahlreiche Biotope befinden, die unter Landschaftsschutz gestellt wurden. Während der Bezirk Nord über das Internet (www.hamburg.de) inzwischen eine Liste der freigegebenen Grünanlagen in Ohlsdorf, Fuhlsbüttel und Langenhorn veröffentlicht hat, verzichtet Wandsbek – mit Ausnahmen wie z.B. dem Botanischen Sondergarten – auf eine generelle Beschilderung und beabsichtigt, die Hundehalter über die Presse zu informieren.

So müssen sich die Hundehalter wohl auf ihr Gefühl verlassen, ob das Buschwerk am Wegesrand möglicherweise ein Unterholz ist, die Rasenfläche im Sommer vielleicht auch als Liegewiese genutzt wird oder er sich gar gerade mitten in einem geschützten Biotop befindet. Wer auf „Nummer Sicher“ gehen will, trainiert seinen Hund schon mal darauf, nicht abseits der Wege zu laufen.

Denn eines versteht sich von selbst: alle Verstöße werden geahndet. Und wie wir alle wissen: bei Verstößen gegen das Hundegesetz kann die Leinenbefreiung wieder aberkannt werden. In einer Pressemeldung vom 21. November 2006 informiert Gesundheitssenatorin Schnieber-Jastram zudem über eine Mitteillung des Senats an die Bürgerschaft, der zu entnehmen ist, dass der BOD HundehalterInnen in allen Bereichen des öffentlichen Raums, insbesondere in gefahrengeneigten Bereichen, wie z.B. öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, kontrollieren wird. In Verdachtsfällen von gravierenden Verstößen lässt der BOD in Zusammenarbeit mit der Polizei Hunde sicherstellen.  Es scheint, die Freude war verfrüht. Und es bestätigt sich der Eindruck vom mangelnden Sachverstand der Politik – ob nun auf Bezirks oder Landesebene.

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