Unsere Grundüberzeugungen

Unsere Grundüberzeugungen

Wir fühlen uns dem Tierschutz in besonderer Weise verpflichtet.

Wir bekennen uns als Menschen zu der Verantwortung für die Tiere, insbesondere der Hunde, als unsere Mitgeschöpfe, deren Leben und Wohlbefinden wir schützen. Wir setzen alles daran, Schmerzen, Leiden oder Schäden von unseren Hunden abzuwenden und eine Verbesserung ihrer Lebenssituation zu erreichen.

Mit unseren Hunden holen wir uns bewusst ein natürliches Wesen ins Haus und in unser Leben. In einer hoch technisierten, sterilen Welt, werden wir dadurch bereichert, erleben unsere Umwelt ganzheitlicher und gesünder.

Unsere Hunde sind Lebenspartner, Familienmitglieder, Freunde, Helfer und Beschützer, die uns mehrfach das zurückgeben, was wir ihnen liebevoll und voller Achtung ihrer unschuldigen Existenz geben, nämlich Anhänglichkeit, Zuwendung, Wärme, Freude, Geduld und Treue.

Für das Wohl unserer Gesellschaft ist der Wert des Hundes nicht hoch genug einzuschätzen.
Wir treten dafür ein, dass unseren Hunden ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend täglich mehrmals ausreichend freier Auslauf an frischer Luft geboten wird. Dies dient der Befriedigung ihrer Gemeinschaftsbedürfnisse im Umgang mit ihren Haltern sowie der Kontaktaufnahme mit anderen Hunden, was zur Förderung und Erhaltung eines gesunden Sozialverhaltens unerlässlich ist.

Wir setzen uns ein für einen fairen Interessenausgleich unter allen Benutzern öffentlicher Wege und Flächen, Spaziergängern, Eltern mit Kindern, Radfahrern und Joggern im Sinne eines freundlichen und friedlichen Miteinanders.

Unsere regelmäßige Anwesenheit in Parks und Grünanlagen vermittelt den Menschen ein Gefühl der Sicherheit und des Vertrauens und verhindert mögliche kriminelle Übergriffe.
Als mündige Bürger und Hundehalter übernehmen wir die Verantwortung für unsere Tiere, deren mögliches Fehlverhalten und entsorgen selbstverständlich die Hinterlassenschaften unserer Hunde.

Um etwaige berechtigte Ansprüche Dritter sicher regulieren zu können, haben wir eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Wir lehnen ein tierschutzwidriges Gesetz ab, welches uns zu unmündigen Bürgern degradiert. Da wir jederzeit bereit sind, die persönliche Verantwortung für unsere Hunde selbst zu übernehmen, gibt es keinen Grund, Hundehalter in ihrer persönlichen Freiheit weiter einzuschränken. Der Staat soll nur dort eingreifen, wo verantwortungslose Hundehalter konkret im Einzelfall das Tierschutzgesetz und/ oder andere einschlägige Vorschriften in nicht hinnehmbarer Weise verletzen.

Gesetzliche Regelungen dürfen nicht sozial benachteiligen, die Unschuldsvermutung außer Kraft setzen, die Beweislast umkehren, den Rechtsweg beschneiden und damit sämtliche Hundehalter unter Generalverdacht stellen. Darüber hinaus lehnen wir die willkürliche Kategorisierung von Hunden in Form von Rasselisten sowie den generellen Leinenzwang aus tierschutz- und verfassungsrechtlichen Gründen ab.

Als Bürger und Hundehalter fordern wir den von uns kontrollierten freien Auslauf der Hunde in unseren Grün- und Erholungsanlagen, so wie es seit jeher tatsächlich möglich gewesen ist. Die Verhältnisse haben sich eben nicht derart gravierend verändert, als dass der Staat nunmehr zwingend eingreifen müsste. Daher gibt es keinen Grund, uns samt Hunden durch Verbote die Nutzung der öffentlichen Parks und Grünanlagen zu verwehren oder uns generell zu verpflichten, unsere Hunde ständig an der kurzen Leine zu führen. Dies kann auch nicht damit begründet werden, diese Maßnamen dienten der allgemeinen Sicherheit und Ordnung.

Wir fordern den Gesetzgeber auf, dafür zu sorgen, dass nicht gegen das Tierschutzgesetz und unsere Verfassung verstoßen wird, nicht unsere Grundrechte beschnitten und unsinnige Verhältnisse geschaffen werden, die in starkem Maße täglich die Lebensqualität, insbesondere nachbarschaftliche und soziale Kontakte auch unserer Hunde, zerstören  und damit die Gesundheit der Halter und ihrer Hunde beeinträchtigen.

Wir sind mit den Wissenschaftlern (Kynologen und Ethologen) einer Meinung mit ihren in zahlreichen Studien gewonnenen Erkenntnissen, dass unseren Hunden als natürliche Begleit- und Lauftiere freie und artgerechte Bewegung ohne Leine gewährt werden muss. Andernfalls sind psychische und körperliche Erkrankungen die Folge.

Nicht nur, dass die Hunde je nach Art und Größe täglich bis zu 20 Kilometer Bewegung brauchen, nein sie brauchen zudem als hoch entwickelte soziale Lebewesen Beachtung und Achtung der hundlichen Verhaltensbedürfnisse; denn sie nehmen eine kaum überschaubare Anzahl von Umgebungsreizen wahr, auf die sie in adäquater Weise reagieren. An der Leine geführt verkümmert hingegen die Natur unserer Hunde! Dem entgegen stehende gesetzliche Regelungen, die uns Hundehalter zu Mittätern und Anstiftern im Verstoß gegen das Tierschutzgesetz machen, werden wir entgegen wirken.

Die als Ersatz zugewiesenen sog. Auslaufflächen erfüllen in keiner Weise die Ansprüche der Halter und ihrer Hunde. Aus mehreren Gründen sind wir gegen die Auslaufflächen. Die verordnete Nutzung dieser eingeschränkten Areale wird zu mehr Problemen führen, als dass dies eine Lösung wäre. Dies zeugt von beratungsresistenter Borniertheit der Behörden.
Die offiziellen Auslaufflächen sind zu klein und von Hundehaltern, besonders älteren, schwer zu erreichen. Sie befinden sich in aller Regel nicht in nachbarschaftlicher, vertrauter Umgebung sondern in kilometerweiter Entfernung. Den meisten Flächen fehlen zudem jegliche Anreize für Hunde, es fehlen Schatten spendende Bäume und Büsche sowie eine von vielen Hunden bevorzugte Bademöglichkeit.

Bei staatlich verordneter Nutzung ist eine Überfüllung der Auslaufflächen vorprogrammiert, was u.a. das gesteigerte, aggressive Revierverhalten dominanter Hunde begünstigt, wodurch schwächere Hunde dies mangels Weite nicht durch Flucht bestätigen könnten, mit der Folge übler Beißereien.

Die Schaffung von Auslaufflächen dient lediglich als Alibi, den generellen Leinenzwang durchzusetzen, um nach bisheriger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht gegen verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu verstoßen.

Wir lehnen Rasselisten ab, da sie jeglicher wissenschaftlicher Grundlage entbehren. Rasselisten schaffen für viele unschuldige Hunde und Hundehalter unerträgliche Lebensumstände.

Wir wünschen uns verantwortungsbewusste Hundehalter und empfehlen daher - auch im Sinne des Tierschutzes - sich vor Anschaffung eines Hundes über das Wesen des Hundes sachkundig zu machen.

Wir befürworten das freiwillige Chippen von Hunden, sind jedoch entschieden gegen die Einrichtung eines zentralen Hunderegisters, das dem Überwachungsstaat Tür und Tor öffnen würde.

Staatlich verordnete Hundeführerscheine, Wesensteste, Tierarztbesuche etc. lehnen wir ab, weil dadurch die Bürokratie ausufern, zur Explosion der Kosten für die Halter führen würde und schließlich das Halten von Hunden für viele Menschen unmöglich gemacht werden könnte.

Durch geeignete Maßnahmen und außerparlamentarische Kontrolle wirken wir in Kenntnis unserer verfassungsmäßigen Rechte öffentlich konstruktiv dabei mit, dass wir bei tierschutzrelevanten Themen unseren Einfluss in allen öffentlichen Gremien (insbesondere Parteien, Parlamente, Ministerien, Behörden und Gerichte) geltend machen zum Schutz unserer Mitgeschöpfe in einer menschlichen Gesellschaft.

Was unsere Vierbeiner uns Menschen wert sein können wird mit folgendem Spruch sinnreich beschrieben:

Dass mir mein Hund das Liebste sei,
sagst du, oh Mensch, sei Sünde.
Mein Hund ist mir im Sturme treu,
der Mensch nicht mal im Winde.
( Franz von Assisi )

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