Willkür oder Ignoranz?

Leinenbefreiung abererkannt

Dem 13-jährigen Yako soll die Leinenbefreiung aberkannt werden. Foto: Enno Heidtmann

Nach einer vierbeinigen Begegnung strebt das Bezirksamt Wandsbek den Entzug der Leinenbefreiung für einen 13 jährigen Rhodesian Ridgeback an. Die zuständige Amtsveterinärin beruft sich bei der ihr zugrunde liegenden Faktenlage ausschließlich auf das Hamburger Hundegesetz, ohne die Details zu prüfen.

Alles wie immer

Am Vormittag des 1.März 2017 dominierten zunächst dichte Wolken und ein Regengebiet zog über den Osten der Hansestadt Hamburg hinweg. Die Temperatur erreichte gerade einmal sieben Grad Celsius und der Wind wehte mäßig durch die inzwischen sprießenden Blätter der Bäume in Wandsbek-Marienthal hindurch. Es war eigentlich ein Tag wie jeder anderer. Rainer G. ging wie jeden Tag mit seinen Rhodesian Ridgeback- Rüden im angrenzenden Gehölz spazieren. Wie so oft begegnete er anderen Hundehaltern und auch Joggern aus dem angrenzenden Umfeld. An diesem Punkt könnte man festhalten, dass es sich eher um ein Déjà-vu handeln könnte, denn vor allem der Senior „Yako“ verhielt sich mit seinen 13 Jahren nicht ungewöhnlich und ging, bzw. schnüffelte eher seinen Weg entlang. Als Rainer G. dann im weiteren Verlauf des Vormittags den Heimweg antrat, sollte es zu einer Begegnung kommen, die ihn bis heute sowohl rechtlich, als auch emotional beschäftigen sollte.

Unzuverlässig und gefährlich

Rainer G. lebt mit seinen beiden Hunden in einem sehr freundlichen Umfeld, die Häuser und die Straßen sind umsäumt von viel Grün. Die nachbarschaftliche Freundschaft beruht auch darauf, dass sowohl Hund, als auch Halter bekannt sind. Einige Nachbarn zeigen ihre Freude auch dadurch, dass sie die Hunde aus der umliegenden Nachbarschaft mit Namen kennen und auch rufen. „Yako“ gilt hier nicht nur als Senior, sondern auch als „alter Haudegen“ der Siedlung und wird nicht selten freudig durch die anliegenden Bewohner begrüßt. Doch dieser 01. März 2017 sollte alles verändern, denn inzwischen wird „Yako“ als unzuverlässig und gefährlich eingestuft und die zuständige Amtsveterinärin strebt den Entzug der Leinenbefreiung des Seniors nach elf Jahren an. Was ist passiert, dass es zu einer derartigen Entscheidung kommen sollte?

Rainer G. war auf dem Weg nach Hause- das Frühstück wartete auf ihn und die Hunde, als „Yako“ nicht den herkömmlichen Heimweg einschlug und geradeaus weiter lief. Zwischen den Bäumen und dem inzwischen sprießenden Grün erkannte Rainer G. eine befreundete Nachbarin, welche „Yako“ seit Kindesbeinen an kennt. In dieser Situation wurde eine dritte Person mit Hund übersehen, was grundsätzlich kein weiteres Problem darstellen sollte. Nur wenige Minuten später sollte sich diese Annahme als falsch darstellen, denn nachdem Rainer G. mit seinen Hunden sein Grundstück betrat, klingelte es an der Haustür. Einer seiner Hunde hätte das Mäntelchen seines Bolonka-Rüden im Wert von 300 Euro beschädigt. Der aufgebrachte Hundebesitzer forderte Rainer G. auf, ihm die Schadenssumme unmittelbar in bar zu begleichen, allenfalls würde eine Anzeige erfolgen. In der unmittelbar aufgeheizten Situation verblieb Rainer G. so., den entstanden Schaden der Haftpflichtversicherung zu melden, damit es zu einer Schadensregulierung kommen kann. Diese konnte allerdings erst erfolgen, als wenige Tage nach dem Ereignis eine Strafanzeige wegen“Sachbeschädigung“ den Briefkasten von Rainer G. erreichte. Die regulierende Versicherung schrieb noch im selbigen Monat den Antragsteller Massoud M* an, um den entstandenen Schaden zu begleichen. Allerdings wurde die Strafanzeige auch an die zuständige Amtsveterinärin Frau Beller weitergeleitet. Somit wurde Herr G. schriftlich aufgefordert, die maßgeblich gefährlichen Hunde dem Bezirksamt Wandsbek vorzuführen.

Vorführung beim Veterinäramt

Die eher uninteressierte Amtsveterinärin nahm den angeforderten Besichtigungstermin zum Anlass, eine bislang nicht schlüssige Argumentation für ihre Urteilsfindung zum Anlass zunehmen, um dem 13 jährigen Rüden „Yako“ die elfjährige Leinenbefreiung zu entziehen. „Yako“ sei mit seinem über 40 Kilogramm schweren Lebendgewicht und seiner Größe von „über 60 Zentimetern“ eine potentielle Gefahr für „Kleinere Hunde“. Die Amtsveterinärin Frau Beller beruft sich bei ihrer Urteilsfindung vom 05.12.2017 auf einen Vorfall, der sich am 19.10.2017 in Deutschland ereignet haben soll. Hierbei hat nach ihrer Aussage ein Labrador einen Yorkshire Terrier-Mischling „totgebissen“. Somit gehe auch eine potentielle Gefahr von „Yako“ aus, da dieser allein durch Größe und Gewicht zu einer Gefahr für kleiner Hunde werden würde. Außerdem beruft sich die Tierärztin auf den Paragrafen 7 Hundegesetz (Hamburg), bei dem der Hundehalter die Aufsichtspflicht gegenüber seinem vierbeinigen Begleiter verletzt haben soll.

Versicherung stellt das Verfahren ein

Inzwischen wurde durch die vertretende Haftpflichtversicherung von Rainer G. schriftlich bestätigt, dass die durch die Strafanzeige des Antragstellers Massoud M* geforderte Summe ( Hundemäntelchen für einen Bolonka)  bis dato nicht belegt und auch nicht eingefordert wurde. Die Versicherung hat inzwischen das Verfahren eingestellt, da sie keine Belege bzw. Beweise für eine hinreichende Sachbeschädigung erhalten hat.

Leinenbefreiung soll aberkannt werden

Liebe Hamburger Hundehalter, wussten Sie, dass ein „Vergehen“ Ihres Hundes lebenslang einer Urteilsfindung des Bezirksamtes zugrunde liegt? „Yako“ ist 13 Jahre alt und sein Verhalten als „Teenager“ führte vor über zehn Jahren dazu, dass er „aktenkundig“ wurde. Nach Auffassung der zuständigen Amtsveterinärin (Gz: W/VS 135 HG 45/17) geht von dem Hund nach wie vor eine Gefahr aus. Sie betont in Ihrer Urteilsfindung, dass allein durch Gewicht und Größe eine Gefahr ausgeht. Die Leinenbefreiung wird aberkannt. Somit stehen all jene Hunde unter Generalverdacht, deren äußere Erscheinung sich jenseits eines Bolonka befindet.

5 Kommentare

  1. Hallo,bin einfach entsetzt was alles Vet.Amt sich erlaubt um Schicksal von Hund& Mensch zu steuern und beeinflussen (natürlich negativ).In meinem Fall aufgrund ihre Expertise ist mir mein ein und alles weggenommen worden.Ubrigens sie hat Hund nie gesehen!??! Begründung lautet:Ich bin zu oft krank(habe auch Pflegefamilie) und in Zukunft wird sich nicht ändern (trotz Attest der beweist Gegenteil) !!! !!! Unglaublich was alles diese Frau kann.Trotz alle möglichen beweisen, Auflagen und co. (Sie und kumpelinen bräuchten Erfolgserlebnis um beweisen dass die was machen) sie ging nur nach Paragraphen,ganz trocken, willkürlich,ignorant, INKOMPETENT !!!(alle drei Damen) und Hund war weg, schnell weitervermittelt.Ganz ehrlich,mein Leben ist zerstört, sogar Boss von 3damen könnte keine Unregelmäßigkeiten sehen und mir zu helfen.Sehr traurig.Trotzdem ich kämpfe weiter,Welt soll erfahren was sind das für Methoden und Gesetzwidrige Verhalten.Gehe weiter bis zum letzten Cent und Blut Tropfen um Recht zu bekommen und Damen in die Rente zu schicken.Was ich empfinde ist nur blanke HASS. Lieber Herr S.&Yako,Kopf hoch,weiter kämpfen,es gibt immer ein Gott über den kleinen Trio+Boss.LG

  2. Bin nur geschockt.Diese „Ärztin“ hat mir mein ein und alles weggenommen und sofort weitervermittelt mit Begründung das ich zu krank bin um Hund zu halten !!!???!!!Story ist zu lang aber ich Kampfe weiter mit allem mittel um mein kleine König.Es war Inkompetenz,fast ganze Vet.Amtmittarbeiter haben mein Herz,nur Paragraphen.Yako, kämpfe weiter !!!Es gibt Ämter und andere Instanzen.Nochmal,VA ist ein Pack von unfähigen Ignoranten die verschwinden sollen und Platz machen für andere die fähig sind Job zu machen.LG

  3. Werner Kieser

    Das Beispiel der Amtsärztin bestätigt meine Beobachtung: Hierarchien bewirken eine negative Auslese: Unfähige werden Beamte.

  4. es ist traurig, wer sich in Hamburg – und wahrscheinlich auch in anderen Ländern/Städten – Tierexperte nennen darf. Als ignorant und inkompetent ist diese „Ärztin“zu beschreiben und man kann nur empfehlen, diese Dame in Rente zu schicken.
    Aber bitte, lasst sie nicht mehr auf unsere Hunde los!

  5. Bin ENTSETZT über so viel Ignoranz einer Amtstierärztin….traurig wenn man alles und Jeden über einen Kamm schert ohne mal über den Tellerrand hinaus zu schauen und individuell zu prüfen.
    Nach der Argumentation der Amtstierärztin wäre somit ja jeder Hund der größer als ein Bolonka ist eine potentielle Gefahr.
    Mein 1 . Rhodesian Rüde ist 13 Jahre und 6 Monate geworden und hatte in dem Alter auch eher Lust auf seine Ruhe.
    YAKO soll seine Freiheit ohne Leine geniessen das hat ER verdient
    …..und vielleicht hat der BOLONKA nur ein neues Mäntelchen gebraucht. Und dann stellt sich noch die Frage ob so ein Mäntelchen wirklich €: 300.- kostet ? Ich wünsche Herrn G. und YAKO alles GUTE

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