Entsprechend der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Cornavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg, sind die Teilnehmer*innen der Mitgliederversammlung verpflichtet, einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten und im Fall des Auftretens von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung nicht an der Versammlung teilzunehmen. Der Mitgliedsausweis ist bitte mitzubringen.
Anstehende Termine:
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