Rasselisten – Hamburg diskriminiert bestimmte Hunde

Während in Niedersachsen für keine Hunderasse eine besondere Gefährlichkeit vermutet wird und sich Schleswig-Holstein und Thüringen ebenfalls von den Rasselisten verabschiedet haben, hält der Gesetzgeber in Hamburg im Hundegesetz § 2 nach wie vor an der Rasseliste fest. Unterschieden wird nach „unwiderlegbar gefährlichen“, „widerlegbar gefährlichen“ und „bereits auffällig gewordenen“ Hunden.

Während in Niedersachsen für keine Hunderasse eine besondere Gefährlichkeit vermutet wird und sich Schleswig-Holstein und Thüringen ebenfalls von den Rasselisten verabschiedet haben, hält der Gesetzgeber in Hamburg im Hundegesetz § 2 nach wie vor an der Rasseliste fest. Unterschieden wird nach „unwiderlegbar gefährlichen“, „widerlegbar gefährlichen“ und „bereits auffällig gewordenen“ Hunden.

Kategorie 1

Zur Kategorie 1 gehören Hunderassen, die als unwiderlegbar gefährlich gelten. Das bedeutet, dass Hunde und Mischlinge dieser Rassen auch durch einen Wesenstest nicht nachweisen können, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Sie gelten per Gesetz als unwiderlegbar gefährlich und dürfen in Hamburg nur mit Genehmigung und unter extremen Auflagen gehalten werden.

Zur Kategorie 1 gehören folgende Hunderassen:

American Pitbull Terrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier

Kategorie 2

Die Kategorie 2 gefährlicher Hunde umfasst alle Hunde, die bereits auffällig geworden sind oder durch Zucht, Erziehung oder Ausbildung eine erhöhte Aggressivität entwickelt haben:

Hunde, die sich gegenüber Menschen oder Hunden als bissig erwiesen haben.
Hunde, die Menschen „in Gefahr bringender Weise“ angesprungen oder angebellt haben.
Hunde, die Wild, Vieh oder andere Tiere gehetzt, gebissen, oder gerissen haben.

Kategorie 3

Zur Kategorie 3 gehören Hunderassen und deren Mischlinge, bei denen zunächst eine Gefährlichkeit unterstellt wird. Mit einem Wesenstest kann aber für einen einzelnen Hund nachgewiesen werden, dass er keine gesteigerte Aggressivität aufweist und von ihm keine Gefahr ausgeht. Dadurch wird er zu einem „normalen Hunde“ und kann in Hamburg gehalten werden.

Zu der Kategorie 3 gehören folgende Rassen:

Bullmastiff
Dogo Argentino
Bordeauxdogge
Fila Brasileiro
Kangal
Kaukasischer Owtscharka
Mastiff
Mastin Español
Mastino Napoletano
Rottweiler
Tosa Inu
Generell gilt, dass der Hundehalter in der Nachweißpflicht ist, dass sein Hund nicht zu den gelisteten Hunderassen gehört.

Was bringen denn nun Rasselisten?

Entgegen der Expertenmeinungen von Veterinärmedizinern, Kynologen und verschiedenen anderen Experten auf dem Gebiet des Verhaltens von Hunden und obwohl seinerzeit durch das Bundesverfassungsgericht festgelegt wurde, dass die Länder in „geeigneter Weise“ dokumentieren müssen, ob die Gesetze wirksam sind, um sie dann gegebenenfalls zu überarbeiten, hat sich die Hamburger Bürgerschaft vor einigen Jahren gegen eine regelmäßige Evaluierung (Überprüfung) des Hundegesetzes ausgesprochen. Seitdem werden lediglich Beißstatistiken veröffentlicht, in denen die Beteiligung der gelisteten Rassen sinkt und die Zahl der Gesamtvorfälle relativ konstant bleibt. Damit ist der Auftrag des Gesetzes, die Öffentlichkeit vor Hundeangriffen zu schützen, nicht erfüllt. Ein wirksames Hundegesetz sollte daher auf Rasselisten verzichten und sich stattdessen auf die Sachkunde und Schulung der Halter konzentrieren.

Tatsächlich gefährliche Hunde

Grundsätzlich ist der Absatz 2 des Paragraphen 2 des Hamburger Hundegesetztes ja sinnvoll. Wenn ein Hund gefährlich ist, egal welcher Rasse er angehört, sollte er nur noch unter Auflagen gehalten werden dürfen. Jedoch ist die Regelung so ausgelegt, das fast jeder Hund in Hamburg zu einem vermeintlich gefährlichen Hund werden könnte: Einmal hinter einem Kaninchen hinterhergerannt oder den Nachbarn angebellt und schon könnten die Voraussetzungen für einen gefährlichen Hunde gegeben sein.

Die Rolle der Medien

In Medienberichten wurde und wird immer wieder Stimmung gegen bestimmte Hunderassen gemacht und somit ein falsches Bild in der Öffentlichkeit erzeugt. Auf beiden Seiten, bei den Menschen mit und ohne Hund, entsteht Verunsicherung, wenn nicht sogar Angst. Angst vor einem Hundeangriff oder Angst, dass einem der Hund weggenommen wird. Doch Angst ist kein guter Berater. Vielmehr sollte sachlich aufgeklärt und ein Sachkundenachweis für Hundehalter eingeführt werden. Ob ein Hund zu einem sozialverträglichen Wesen oder einer „reißenden Bestie“ wird, liegt nicht an seiner Rasse, sondern immer in der Verantwortung des Menschen.