Rechtsanwältin Susanne Nasner

Liebe Hundehalter!
Ich bin seit 1999 anwaltlich selbständig tätig mit dem Hauptaufgabengebiet Zivilrecht und Verwaltungsrecht. Verwaltungsrechtlich bin ich sowohl in Eilverfahren als auch in Hauptsacheverfahren tätig, wobei mein aktueller Tätigkeits- und Interessenschwerpunkt stark in Verwaltungsverfahren die neue Hundeverordnung betreffend liegt.

Von Beginn meiner beruflichen Tätigkeit an habe ich einen Kanzleihund dabei gehabt, und zwar eine Gordon-Setter Hündin, die mir stets zur Seite stand und für Denkpausen bei einem Mittagsspaziergang sorgte. Im Jahre 2000 kam eine zweite Gordon-Setter Hündin hinzu, so dass ich für einige Zeit diese wunderbaren Tiere in ihrem Rudel- und Jagdverhalten beobachten durfte. Leider ist im vergangen Herbst die ältere Hündin verstorben, so dass mir nur noch die Jüngere verblieben ist.

Aus der Zeit, wo ich die beiden Hunde hatte, habe ich mich auch persönlich bereits einem verwaltungsrechtlichen Eilverfahren und einem damit einhergehendem Widerspruchsverfahren vor dem Ordnungsamt verantworten müssen und kenne die damit einhergehenden Probleme aus ureigener Erfahrung. In einem sehr tiefgehenden Auseinandersetzungsprozess über artgerechtes Rudelverhalten und dessen Grenzen sowie deren Behandlung in der ständigen Rechtsprechung konnte ich auch in meiner eigenen Sache zu einer Verfügungsrücknahme der Behörde gelangen. Gern würde ich das hierbei erlangte erweiterte Wissen anderen Hundehaltern in ihrer Fallbearbeitung zugute kommen lassen.

Rechtsanwältin Susanne Nasner
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