Kampfhund Sugar kommt ins Tierasyl

Verfahren: Auch wenn der Halter weiter klagt, soll der Hund bis zur endgültigen Entscheidung in Süddeutschland bleiben.

Vorläufiges Ende im Tauziehen um Sugar, Hamburgs gefährlichsten Hund? Die Hündin wird in ein Tierasyl nach Süddeutschland abgeschoben – egal ob der Halter des Hundes zustimmt oder nicht. Das hat das Bezirksamt Mitte entschieden: „Der Hund soll in ein Tierasyl in Amtzell (Baden-Württemberg). Selbst wenn es jetzt noch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Halter kommt, würden wir während des laufenden Verfahrens die Unterbringung dort veranlassen, bis das Gericht entschieden hat“, sagte Sprecherin Sorina Weiland (39) dem Abendblatt. Wichtig sei, daß dieser gefährliche Hund nicht mehr auf die Öffentlichkeit losgelassen werde.

Abschiebung in ein Tierasyl oder Einschläferung – diese beiden Optionen hatte das Bezirksamt Sugars Halter Thomas W. angeboten. Das Ultimatum der Behörde läuft heute ab. Das bestätigte Weiland dem Abendblatt. Bis gestern hatten sich weder der Halter noch dessen Rechtsanwalt gegenüber der Behörde geäußert. Auch gegenüber dem Abendblatt waren sie zu keiner Stellungnahme bereit.

Wann ist mit Sugars Transport nach Süddeutschland zu rechnen? „Wir können keinen genauen Zeitpunkt benennen, es gibt noch viele Details zu klären. Zum Beispiel, daß die Kosten für die Unterbringung nicht vom Bezirksamt getragen werden müssen. Unser Interesse ist aber natürlich, den Fall Sugar so schnell wie möglich abzuschließen“, sagt Weiland. Beim Gnadenhof „Lebenswürde für Tiere“ in Amtzell ist von Sugars möglicherweise bevorstehender Ankunft noch nichts bekannt: „Mit uns hat das Bezirksamt nicht gesprochen“, so eine Mitarbeiterin. Deshalb könne man auch zu möglichen Unterbringungskosten nichts sagen.

Wie berichtet, hat die American-Staffordshire-Hündin zwei Wesenstests nicht bestanden und wurde als ausgesprochen gefährlich eingestuft. Lediglich beim dritten Test kam Gutachterin Bettina Christian zu dem Ergebnis, daß bei Sugar ein Leinen- und Maulkorbzwang ausreichen würde. Über dieses Gutachten hatte sich das Bezirksamt jedoch auf Grund der beiden vorhergehenden Expertenmeinungen hinweggesetzt.

Indes: Lediglich wenn Sugars Halter einer Abschiebung des Hundes zustimmt, hätte das offenbar unendliche Tauziehen um den Kampfhund ein Ende. Auch wenn er sich für eine Einschläferung ausspräche, würde das laut Weiland „unter Beachtung der Auflagen des Tierschutzes möglich sein.“

Läßt Thomas W. die heutige Frist verstreichen, wird Sugar auf jeden Fall zunächst abgeschoben. So lange bis der Widerspruchsausschuß des Bezirksamtes über den laufenden Widerspruch von Thomas W. gegen das Haltungsverbot und die Einziehung des Hundes entschieden hat. Fällt die Entscheidung für Thomas W. negativ aus, kann dieser dagegen vor dem Verwaltungsgericht klagen. Das kann dann Jahre dauern. Bisher hat Sugars Unterbringung im Tierheim Süderstraße rund 8000 Euro gekostet, die Stadt und Tierschutzverein je zur Hälfte bezahlen. Und jeden Tag werden es 20 Euro mehr.
ug

15. Juli 2005
https://www.abendblatt.de

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