IV. Hamburger Hunde-Symposium

Am 1. April 2006 trat das Hamburger Hundegesetz in Kraft. Wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, steht das Gesetz jetzt, fast drei Jahre später, auf dem Prüfstand. Die Umsetzung von Leinenzwang, Chip- und Haftpflichtversicherungspflicht, Rasselisten und Zentralregister sollen beurteilt und gegebenenfalls angepasst werden.

Nach den Anhörungen von Experten und von Vertretern des Senats durch den Gesundheitsausschuss und noch vor der Debatte über die Senatsvorlage in der Bürgerschaft hatten noch einmal die Hundehalter das Wort. Beim  IV. Hamburger Hunde-Symposium, am 26. November 2008, diskutierten annähernd 100 Hundehalter mit Politikern und Experten über die Auswirkungen und die Zukunft des Hamburger Hundegesetzes. Obwohl rechtzeitig eingeladen, konnten es Senator Dietrich Wersich (CDU), Jenny Weggen (GAL), Kersten Artus (Die Linke) und Vertreter des Bezirklichen Ordnungsdienstes (BOD) bedauerlicherweise nicht ein einrichten, an der Veranstaltung der Hunde-Lobby teilzunehmen.

Während Harald Krüger (CDU, Vorsitzender des Gesundheitsausschusses) das Hundegesetz im Wesentlichen als erfolgreich bezeichnete und betonte, dass sich die Rasselisten bewährt hätten, zeigte sich Dr. Andreas Dressel (SPD) wesentlich kompromissbereiter in Bezug auf die Widerlegbarkeit der Gefährlichkeit der als Kategorie-I bezeichneten Rassen. Gleichzeitig gab er zu, ähnlich unzufrieden wie die Hundehalter mit der Umsetzung der Globalrichtlinie in einigen Hamburger Bezirken zu sein. Er versprach, die Bezirke „an die Kandarre“ zu nehmen, auch im Hinblick auf eine eindeutige Beschilderung in den Grünanlagen und Ausweisung der Flächen im Internet.

Dr. Barbara Schöning (Fachtierärztin für Verhaltenskunde) machte deutlich, dass nur der Hund ein gefährlicher Hund sei, der ein hohes Potential mitbringe, Hunden oder Menschen Schaden zuzufügen, der ein übersteigertes Aggressionsverhalten zeige und/oder in Händen unkundiger Menschen gehalten werde. In 99,9 Prozent der Fälle wäre der Hund nämlich nicht plötzlich und unvorhergesehen aggressiv geworden. Es gäbe immer eine Vorgeschichte, die nicht von der Rasse, nicht vom Geschlecht und auch nicht vom Alter des Hundes abhinge.

Für den Hamburger Tierschutzverein erachtete deren Chefin, Dr. Gabriele Waniorek-Goerke, die Abschaffung der Vorschriften des § 2, Abs. 1 des Hamburger Hundegesetzes als eine nötige und sinnvolle Maßnahme. Zudem würde sie eine Senkung der „Kampf“-Hundesteuer deutlich unter 600 Euro für wesensgetestete Kat-1-Hunde begrüßen.

Der Kritik an den Rasselisten schloss sich auch Frank Weber vom Franziskustierheim an und bemängelte, dass sich die Politik nicht mit den Vermehrern dieser Hunde in Osteuropa befasse. Gleichzeitig machte er seinem Ärger über die Einschränkungen von geprüften Hund-/Haltergespannen in zahlreichen Hamburger Grünanlagen Luft und forderte die verantwortlichen Stellen auf, den Bezirkliche Ordnungsdienst besser für wichtigere Aufgaben einzusetzen, statt sie als Leinen-Kontrolleure in die Parks zu schicken.

Inwieweit der Gesetzgeber bei der Neufassung des Hamburger Hundegesetzes die Belange von Hund und Halter berücksichtigt,  wird sich voraussichtlich schon im Dezember zeigen, denn dann wird sich die Bürgerschaft erneut mit dem Hundegesetz befassen. Ob die Vernunft obsiegt und zukünftig Junghunde vom generellen Leinenzwang ausgenommen werden, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und  Pittbull Terrier ihre Ungefährlichkeit mit einem Wesenstest unter Beweis stellen können, der  Staffordshire Bullterrier in die Kategorie III rutscht und endlich für eine Gleichbehandlung von geprüften Hund-/Haltergespannen in allen Hamburger Grünanlagen gesorgt wird, werden die Hundehalter schon bald erfahren. Überzeugende Argumente wurden den politisch Verantwortlichen genügend an die Hand gegeben, um sich für den besten Freund des Menschen auszusprechen, ohne auch nur ein Quäntchen der beabsichtigten Sicherheit für die Allgemeinheit zu riskieren.

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