Bremer Bürgerschaft verschärft Hundegesetz

Beweisumkehr für Mischlinge in Bremen

Beweisumkehr für Mischlinge in Bremen

Laut Bremer Beißstatistik kam es im vergangenen Jahr zu insgesamt 69 Zwischenfällen zwischen Mensch und Hund. In lediglich drei Vorfälle waren Hunderassen, die fälschlicherweise als „Kampfhunde“ bezeichnet werden, verwickelt. Insgesamt wurden nur 0,6 Prozent der Bremer Hundepopulation überhaupt auffällig, darunter auch der als Familienhund geltende Golden Retriever.

Diese positive Statistik konnte die Bremer Bürgerschaft jedoch nicht von einer Verschärfung des Hundegesetzes abhalten. Am 15. Dezember 2009 beschlossen die Abgeordneten eine Gesetzesänderung, die im Kern die Umkehr der Beweislast für Mischlingshunde mit sich bringt. Zukünftig werden Halter von Mischlingen, bei denen nach behördlicher Prüfung der Verdacht aufkommt, dass es sich um eine Kreuzung mit einer der gelisteten Rassen handelt, nachweisen müssen, dass dies nicht zutreffend ist. In der Begründung heißt es, dass es sich in der Praxis als schwierig erweise, Kreuzungen von „Kampfhunden“ zu bestimmen: „Aktuell besteht die Situation, dass „Kampfhundkreuzungen“ gezüchtet und zum Verkauf angeboten werden“. Deshalb gehe die Bürgerschaft davon aus, dass Hunde in offiziellen Dokumenten von ihren Züchtern und Eigentümern als Kreuzungen von Hunderassen deklariert würden, die nicht verboten seien, um das geltende Zucht- und Handelsverbot zu umgehen.

Ein Antrag der FDP-Fraktion, in dem die Liberalen auf Untersuchungen verwiesen, wonach sich die meisten Vorfälle mit Hunden ereigneten, die nicht zu den gelisteten Rassen zählten, fand keine Mehrheit.

Kommentare sind geschlossen.