Vor dem Amtsgericht Hamburg St.-Georg wurde am 16. Dezember 2004 die Strafsache gegen Frau Rechtsanwältin Angela Wierig verhandelt. Als Mitglied der Initiative doggy-x (www.doggy-x.de) hatte Frau Wierig am 9. August 2004 eine Petitionseingabe betreffend die Anleinpflicht von Hunden beim Eingabenausschuss der Bürgerschaft der FHH eingereicht.
In dieser Petitionseingabe heißt es u.a.: …Uwe Brettschneider, Leiter des städtischen Ordnungsdienstes: „Die Ziele des Ordnungsdienstes sind klar definiert: Wir treten gegen die Verwahrlosung öffentlicher Plätze an und unterbinden störende Verhaltensweisen. Und Hunde frei laufen zu lassen ist eine störende Verhaltensweise, zumindest für all jene, die keinen Hund bei sich führen“. Hier haben Ignoranz und Dummheit sich die Hand gereicht…
Nach einer Anzeige wegen Beleidigung und übler Nachrede folgte am 10. November 2004 der Strafbefehl über 600 Euro, dem Frau Wierig am 19. November 2004 widersprach.
Als Zeuge war der Leiter des Städtischen Ordnungsdienstes (SOD), Herr Uwe Brettschneider, geladen, der sich nicht mehr an das Interview mit dem Alster-Anzeiger, aus dem in der Petition wörtlich zitiert wurde, erinnern konnte. Herr Brettschneider war sich jedoch sicher, dass er den Medien gegenüber generell eine andere Formulierung wählen würde, nämlich: …Und Hunde frei laufen zu lassen kann eine störende Verhaltensweise sein…
Vertreter/innen der verschiedenen Stadtteil-Initiativen der Hunde-Lobby Hamburg erklärten sich mit ihrer Anwesenheit bei Gericht mit Angela Wierig (2.v.l.) solidarisch.
Das Angebot des Richters, das Verfahren nunmehr gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen, lehnte Frau Wierig ab. Schließlich habe Frau Wierig nicht behauptet, Herr Brettschneider seit ignorant und dumm, sondern sie habe die Äußerung als ignorant und dumm bewertet. Die Petition im Zusammenhang gelesen, lasse zudem keine andere Bewertung zu.
In seinem Plädoyer vertrat der Staatsanwalt die Ansicht, dass die Rede von „Dummheit“ sich nicht auf die Äußerung als solches sondern auf die Person des Herrn Brettschneiders bezogen habe, und Frau Wierig damit einen Schritt zu weit gegangen sei. Den Ausführungen des Verteidigers, Michael Rockel, dass es klar ersichtlich sei, dass es sich um Äußerungen im Rahmen eines politischen Meinungskampfes handele und ein Übergewicht des schützenswerten Grundrechtes der Meinungsfreiheit vorliege, wollte der Richter in seinem Urteil nicht folgen und verurteilte Frau Wierig zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro. Dieses Urteil wird die streitbare Hundehalterin anfechten und in Berufung gehen.
Angela Wierig (hier mit ihrem Gordon-Setter Seymour) sieht in den momentanen Regelungen in Hamburg schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte der Hundehalter und eine unerhörte Ignoranz gegenüber den Belangen des Tierschutzes sowie den gesetzlichen Verpflichtungen der Hundehalter.
Übrigens, der Eingabenausschuss hatte die Petitionseingabe von Frau Wierig in einer Sitzung am 02.11.2004 eingehend beraten. Er hat der Bürgerschaft auf Grund dieser Beratung empfohlen, die Eingabe, sofern sie sich auf die Chip- und Haftpflichtversicherungspflicht bezieht, für „nicht abhilfefähig“, und sofern sie sich auf die generelle Anleinpflicht von Hunden bezieht, für „erledigt“ zu erklären. Die Bürgerschaft hat diese Empfehlungen in ihrer Sitzung am 11.11.2004 angenommen. Somit konnte dem Begehren nach Sach- und Rechtslage nicht entsprochen werden.