Gefahrhundegesetz – Im Ernstfall nützt es wenig

Norderstedt: Werner Tannhäuser (63) wurde von einem nicht angeleinten Hund angefallen. Für die Stadt ein „bedauerlicher Einzelfall“.

Von Andreas Burgmayer

Norderstedt – Das neue schleswig-holsteinische Gefahrhundegesetz ist in Kraft. Allein die Frage bleibt: Hält sich irgendjemand daran? Und wenn nicht: Wird ein Hundehalter bestraft, wenn er gegen das Gesetz verstößt?

In Norderstedt setzt das Ordnungsamt auf die Bürger und ihre Gesetzestreue. Denn auf Anfrage der SPD in der Stadtvertretung bestätigte das Ordnungsamt abermals, daß für die Kontrolle der Hundehalter keine Mitarbeiter extra eingesetzt werden. Vielmehr sollen die Politessen, Außendienstmitarbeiter und die Landschaftsgärtner quasi nebenher auch auf die Hunde achten. In den vergangenen drei Jahren kam es laut Ordnungsamt zu sechs Beißattacken, bei denen zweimal Kinder am Kopf und im Gesicht verletzt wurden.

Wie es um das Verantwortungsbewußtsein mancher Hundehalter in Norderstedt bestellt ist, zeigt ein aktueller Fall. Der Norderstedter Werner Tannhäuser (63) war am 19. Mai gegen 19.15 Uhr zwischen der Lawaetz-Straße und dem Zaunkönigweg mit seinem Fahrrad unterwegs. Er kam von einem Tennis-Match auf der Anlage des TC Friedrichsgabe. Unvermittelt und ohne, daß Tannhäuser hätte reagieren können, sprang dem 63jährigen ein großer, weißer Hund von der Seite ins Vorderrad. Werner Tannhäuser stürzte: Er trug Schürfwunden am Handballen und am Ellbogen davon, außerdem eine blutende Platzwunde auf der Stirn und eine starke Prellung an der Hüfte. Der Ärmel seiner Trainingsjacke war aufgerissen.

Die Halterin des Hundes – laut Tannhäuser eine etwa 1,80 Meter große Frau mit dunklen Haaren – zeigte sich hilfsbereit: „Sie reichte mir ein Taschentuch, weil sie bemerkte, daß mir das Blut von der Stirn ins Auge zu laufen begann.“ Doch als er die Dame um deren Adresse bat, um die Sache zu regeln, stellte die Hundehalterin auf stur: „Sie weigerte sich, mir ihre Adresse zu geben. Es sei nicht ihr Hund, den sie da ausführte. Statt dessen wollte sie meine Adresse haben und sich melden“, sagt Tannhäuser.

Doch er traute der Frau nicht. „Ich wollte die Polizei rufen, hatte aber kein Mobiltelefon bei mir, also schlug ich vor, zum nächsten Haus zu gehen und dort zu telefonieren.“ Doch die Frau weigerte sich vehement und ging ihrer Wege. „Was sollte ich denn tun: Hätte ich sie festhalten sollen? Die Polizei bestätigte mir, daß ich dazu das Recht gehabt hätte. Doch vielleicht wäre die Sache dann eskaliert. Ich kann sie ja nicht k. o. schlagen“, sagt Tannhäuser. Er betont, daß er die Sache nicht verbissen sehe. Tannhäuser: „Wenn sich jemand ordnungswidrig verhält und seinen Hund nicht anleint, dann ist das für mich in Ordnung, so lange der Hundehalter für die Folgen seines Handelns einsteht.“

Auf die Frage der SPD-Fraktion, wie auf die eventuell zunehmende Mißachtung der Vorschriften des Gefahrhundegesetzes regiert werden soll, antwortet das Ordnungsamt Norderstedt: „Und liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Bedauerliche Einzelfälle werden sich bei aller Sorgfalt und allen Kontrollen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten auch künftig nicht hundertprozentig ausschließen lassen.

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