Norderstedt: Keine generelle Anleinpflicht

Norderstedt –

Hundebesitzer contra Hundegegner – die Emotionen schlagen hoch in Norderstedt. „Bei uns stehen die Telefone nicht mehr still. Wir werden aufgefordert, die Rasse des Nachbarhundes zu bestimmen. Hundehalter teilen uns verstört mit, daß sie beschimpft werden, weil sie ihre Tiere nicht an der Leine führen. Ein Hundehasser ist sogar aus dem Auto gesprungen und wollte auf einen Hundebesitzer los“, sagt Kai Jörg Evers von der Norderstedter Stadtverwaltung. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes können kaum noch ihre anderen Aufgaben erledigen. Daher fordert die Verwaltung Hundehalter wie -gegner zu mehr Sachlichkeit auf. „Es darf keine Hetzkampagne gegen die Tierbesitzer geben“, sagt Evers.

Ein Hauptstreitpunkt ist die Anleinpflicht. Hier kam es zu Irritationen, nach dem das Gefahrhundegesetz zum 1. Mai in Kraft getreten war. „Wir wollen nochmal deutlich sagen, daß Hunde in den Norderstedter Parks nicht zwingend an der Leine geführt werden müssen“, sagt Evers, nachdem die Norderstedter Zeitung irrtümlich berichtet hatte, daß außerhalb des eigenen Grundstücks generell Leinenzwang herrsche. Es muß aber nach dem Gefahrhundegesetz in jedem Fall gewährleistet sein, daß der Halter sein Tier jederzeit unter Kontrolle hat und „keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen“. Reagiert der Hund nicht unverzüglich und angemessen auf die Kommandos von Herrchen oder Frauchen, sollte er ebenfalls angeleint werden.

„Natürlich kontrollieren nicht nur die Landschaftsgärtner, ob die Bestimmungen des Gesetzes eingehalten werden“, sagt Evers. Alle Rathaus-Mitarbeiter seien zur Kontrolle angehalten, wenn sie im Außendienst sind. Das gelte auch für die Politessen und die Beschäftigten des Ordnungsamtes. Sie seien angewiesen, die beliebten Hundeauslaufflächen in der Stadt regelmäßig zu überprüfen. „Hinweisen aus der Bevölkerung über Verstöße gehen wir unverzüglich nach“, sagt Evers.

Es mache keinen Sinn, spezielle Hundekontrolleure einzustellen, da sie mit einer Aufgabe nicht ausgelastet seien. Wenn die Stadt aber weitere Kontrollbereiche abdecken müsse, sei das eventuell ein Thema.

NFO

Weitere Infos im Rathaus, Zimmer 3, Telefon: 040/535 95 472 oder -409 sowie unter www.norderstedt.de im Internet.
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