Hundehalter werden schärfer kontrolliert

CDU und SPD wollen Ordnungsdienst deutlich aufstocken – Hundegesetz heute in der Bürgerschaft

von Insa Gall
Hamburg bekommt noch in diesem Jahr ein neues, deutlich verschärftes Hundegesetz mit allgemeinem Leinenzwang, Chip-Pflicht und einem zentralen Hunderegister. Die Einhaltung der neuen Regelungen soll zudem künftig wesentlich schärfer kontrolliert werden als bisher. Die CDU-Fraktion in der Bürgerschaft möchte den Städtischen Ordnungsdienst (SOD), der für die Überprüfung der Hundehalter zuständig ist, deutlich ausbauen. Bis zum Ende des Jahres soll die Zahl der Mitarbeiter nach den Plänen des Senats von derzeit knapp 50 auf 150 Mitarbeiter aufgestockt werden. Nach Vorstellung der CDU-Fraktion muß die Ausweitung jedoch noch darüber hinausgehen. „Die Zahl von 150 sollte nicht die Endstufe sein“, sagte CDU-Gesundheitsexperte Harald Krüger der WELT. Darüber sei man sich innerhalb der Fraktion einig. „Es wäre absurd, das Gesetz zu verschärfen, aber seine Einhaltung ebenso wenig zu kontrollieren wie bisher.“

In dieser Frage weiß sich die CDU mit den Sozialdemokraten einig. SPD-Innenexperte Andreas Dressel bekräftigte seine Forderung nach einer Aufstockung des SOD. Ansonsten, so Dressel, werde auch das neue Gesetz „zum Papiertiger“.

Bereits heute will die Bürgerschaft die Eckpunkte für ein Gesetz über die Haltung von Hunden verabschieden, die alle drei Fraktionen gemeinsam ausgehandelt hatten. Demnach müssen sämtliche Hunde in der gesamten Stadt angeleint werden. Davon ausgenommen sind Halter, die ihre Eignung im Umgang mit ihrem Hund durch einen Hundeführerschein nachweisen. Damit alle Hunde jederzeit identifiziert werden können, muß jedes Tier einen Chip mit Kennummer tragen. Die Halter-Daten, Rassezuordnung, Hundesteuer, Auflagen und gegebenenfalls frühere Beiß-Attacken werden in einem zentralen Hunderegister gesammelt. Alle Hunde müssen ein Halsband tragen. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für seinen Hund abzuschließen. Für die neuen Regelungen gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr. Zudem werden Rottweiler in die Rasseliste aufgenommen. Unseriösen Haltern, die ihre Tiere vorsätzlich aggressiv abrichten, kann das Halten eines Hundes generell verboten werden. Als Ausgleich für die Verschärfung der Regelungen sollen deutlich mehr Hundefreilaufflächen ausgewiesen werden. „Wir wollen unseriöse Hundehalter stärker in die Pflicht nehmen und zugleich verantwortungsvollen Besitzern mehr Freiheiten ermöglichen“, erklärten übereinstimmend die Initiatoren des Gesetzes, das der Senat nach der Sommerpause vorlegen soll.

Wolfgang Poggendorf, Chef des Tierschutzvereins, lobte das „insgesamt gute Papier“. Er sei aber in Sorge, daß sich viele Halter angesichts der mit dem Gesetz verbundenen Kosten, die auf etwa 200 Euro geschätzt werden, keinen Hund mehr leisten und die Tiere im Tierheim abgeben könnten.

23. Juni 2005
https://www.welt.de/data/2005/06/23/735765.html

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