Stellungnahme der Hunde-Lobby zum Antrag der Hamburger Bürgerschaft

PRESSE-INFORMATION

Stellungnahme der Hunde-Lobby zum Antrag der Hamburger Bürgerschaft

zum Gesetz über die Haltung von Hunden in der Hansestadt

Hamburg. 23. Juni 2005 – Der gestern von den Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft an den Senat gestellte Antrag, bis zum 15. September 2005 den Entwurf eines Gesetzes über die Haltung von Hunden in der Freien und Hansestadt Hamburg vorzustellen, weist aus Sicht der Hunde-Lobby Hamburg erhebliche Mängel auf.

Trotz viereinhalbstündiger Experten-Anhörung am 20. Mai 2005 in der Hamburgischen Bürgerschaft, wird – unter dem Deckmäntelchen der Sicherheit für Menschen – die allgemein in einer Demokratie gültige Unschuldsvermutung in Bezug auf bestimmte Hunderassen umgekehrt. Wohl wissend, dass unzählige Gutachten und Doktorarbeiten der Veterinärmedizinischen Hochschulen in Berlin und Hannover, eindeutig belegen, dass die individuelle Gefährlichkeit eines Hundes nicht an seiner Rasse festgemacht werden kann.

Die Forderungen der Hunde-Lobby und anderer Hunde-Experten nach einem Gesetz, das am Halter festgemacht wird und nicht am Hund, wurde schlichtweg ignoriert. Obwohl eindeutig belegt ist, dass der Hund als solcher nicht gefährlich ist. Gefährlich sind die Menschen, die aus einem ehemals freundlichen Welpen mutwillig oder aus Unverstand ein unberechenbares Wesen machen. Dem trägt der Antrag in keiner Weise Rechnung.

Die politisch Verantwortlichen der Hansestadt sind dagegen einmal mehr – wie bereits vor fünf Jahren mit der sog. Kampfhundeverordnung – in puren Aktionismus verfallen und gaukeln, indem sie die freiheitlich demokratischen Grundrechte der HundehalterInnen einschränken, der verunsicherten Bevölkerung Sicherheit vor und teilen alle Hunde in Kategorien ein.

Hunde der neuen Kategorie 4 (das wird die überwiegende Mehrzahl der Hamburger Hundepopulation sein) sollen durch einen sog. Hundeführerschein von der allgemeinen Leinenpflicht befreit werden können. Das klingt zunächst einmal ganz schön, bedeutet aber im Klartext, dass dieser Führerschein nicht etwa den Halter zum Führen eines Hundes auch ohne Leine berechtigt, sondern nur seines Hundes. Eine Familie mit 2 Kindern müsste demnach 4 Führerscheine machen, damit auch jedes Familienmitglied, den Hund von der Leine lassen dürfte. Allerdings können die HundehalterInnen so viele Hundeführerscheine machen wie sie wollten, dort, wo sie in den letzten 40 Jahren nahezu immer unbehelligt mit ihren unangeleinten Hunden spazieren gegangen sind (und wo es eigentlich auch nur wirklich Sinn macht, den Hund frei laufen zu lassen) nämlich in den Grünanlagen besteht auch für Hunde von Führerschein-Inhabern weiterhin die Anleinpflicht. Ein Narr, der mindestens 120 Euro dafür ausgibt, um die Berechtigung zu erhalten, seinen Hund frei an der Kieler Straße oder der Bramfelder Chaussee laufen lassen zu dürfen.

Verglichen mit dem Kfz-Führerschein, würde das bedeuten, die Fahrerlaubnis gelte jeweils nur für das eigene Fahrzeug und bei Anschaffung eines neuen Autos wäre eine erneute Fahrprüfung fällig. Die Reaktion des ADAC auf eine derartige Gesetzesinitiative wäre nicht auszudenken!

Dem geneigten Hundehalter stellt sich zudem die Frage, warum Hunde von sachkundigen HalterInnen eigentlich in Grünanlagen gefährlicher sein sollten als auf offener Straße. Denn während die Parks bei schlechtem Wetter und in der dunklen Jahreszeit hauptsächlich von HundehalterInnen frequentiert werden, ist auf öffentlichen Wegen und Plätzen eigentlich immer und jederzeit mit Menschen jeder Altersgruppe zu rechnen.

Letztendlich macht der Führerschein für HundehalterInnen eigentlich nur Sinn, wenn ihnen damit wieder die Verantwortung für die Leine in die Hand gegeben wird und sie selbst entscheiden können, ob es die Situation zulässt, den Hund frei laufen zu lassen oder nicht. So eine Regelung hätte dann in der Tat etwas mit Prävention und aktivem Tierschutz zu tun. Schließlich traut man auch jedem Autofahrer zu, selbst zu entscheiden, ob es die Verkehrssituation zulässt, mit 200 Sachen über die Autobahn zu brausen.

Auf die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes neu zu schaffenden Freilaufflächen und die von den Bezirken in geeigneter Weise freizugebenden Flächen, Wege, Grün- und Erholungsanlagen (temporär oder jahreszeitlich) dürfen die Hamburger HundehalterInnen gespannt sein. Die bereits bestehenden Flächen sind zumeist zu klein oder völlig ungeeignet. Kaum einer der politisch Verantwortlichen kann sagen, woher diese Flächen kommen sollen, wenn nicht die Grünanlagen freigegeben würden, oder hat je eine der bereits bestehenden Auslaufflächen persönlich in Augenschein genommen. So ist die Freilauffläche im 150 ha großen Stadtpark mit gut 1.700 qm ein Witz! Noch toller sind die beiden Parkplätze am Volkspark, die großspurig Freilaufflächen genannt werden. Wenn diese für Veranstaltungen der AOL- oder Colorline-Arena mit PKW voll gestellt sind, haben die HundehalterInnen im sogar 170 ha großen Volkspark das Nachsehen. Die Freilauffläche im Kellinghusenpark (750 qm) ist eine Lachnummer und die am Doormannsweg tagtäglich eine Gefahr für jeden Laufhund (vom Straßenverkehr ganz zu schweigen), denn gleich an zwei Seiten der kleinen Fläche befinden sich der viel befahrene Doormannsweg und der Eppendorfer Weg. Und das sind nur ein paar Beispiele von vielen.

Und wenn man es recht betrachtet, hätte die vor 2000 bestehende Hundeverordnung völlig ausgereicht, das Leben des kleinen Volkan zu schützen. Ja, hätten die verantwortlichen Mitarbeiter von Behörden und Institutionen nur ihren Job richtig gemacht, könnte der Junge heute noch leben, denn Halter wie auch Hunde waren lange aktenkundig. Aber es ist augenscheinlich so viel einfacher und Medienträchtiger, für eine Handvoll „schwarzer Schafe“ die Gesamtheit der HundehalterInnen dieser Stadt in Sippenhaft zu nehmen.

Ansprechpartner für die Presse:
Jule Thumser
E-Mail: presse@hundelobby.de

Kommentare sind geschlossen.