Zweifelhafte Hundeverordnung

Kommentar

Von Karsten Broockmann

Am Sonntag ist es genau fünf Jahre her, daß der damals sechsjährige Volkan von zwei Hunden auf einem Hamburger Schulhof getötet wurde. Danach dauerte es drei Tage, bis Hamburg die härteste Hundeverordnung der Republik hatte. Doch schon kurz darauf war klar, auf Dauer würde diese Verordnung keinen Schutz bieten. Das wußten in Hamburg die Verantwortlichen aller Parteien.
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Die zuletzt sich häufenden Beißvorfälle haben die Politiker erneut auf den Plan gerufen. Mit einem zweifelhaften Ergebnis: Denn das Chippen für etwa 35 Euro und die Haftpflichtversicherung (60 bis 380 Euro) verursachen zunächst einmal Kosten, die auch die arme Rentnerin mit dem Pinscher treffen. Für zusätzlichen Schutz sorgen die Maßnahmen nicht. Um Mißverständnisse zu vermeiden: Chippen und Versicherungspflicht sind wichtige Elemente eines Hundehaltungsgesetzes, wie die Politiker es jetzt vorschlagen. Beides kommt aber erst zum Tragen, wenn etwas passiert ist.

Bleiben der Leinenzwang und der Hundeführerschein (ca. 100 Euro) als echte Präventivmaßnahmen. Folgerichtig ist dabei, daß derjenige, der den Hundeführerschein als Sachkundenachweis besteht, vom generellen Leinenzwang wieder befreit werden soll, seinen Hund führen darf wie bisher. Schade nur, daß der Politik der Mut fehlt, diesen Führerschein zur Pflicht zu machen. So wird es weiter unfähige Halter und unerzogene Hunde geben. Allerdings sind beide künftig an der Leine.

23. Juni 2005
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