Hundeverordnung – das sagen die Besitzer

Hundeverordnung – das sagen die Besitzer
Gesetz: Neben Chip-Pflicht, Führerschein und Versicherung gibt es neue Kategorien.

Von Jule Bleyer, Ulrich Gaßdorf, Barbara Hardinghaus

Das geplante neue Hundehaltungsgesetz – über die generelle Leinenpflicht, Chip-Pflicht und eine vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Hunde hinaus gibt es weitere wesentliche Änderungen für Hundehalter.
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„Wir wollen, daß es wieder ein friedliches Miteinander von Hundebesitzern und Nichthundehaltern in der Stadt gibt“, sagt SPD-Innenexperte Andreas Dressel. „Dazu müssen wir mögliche Risiken für die Bürger minimieren, aber auch den tierschutzrechtlichen Belangen Rechnung tragen.“

Dazu wurde die bisherige Kategorisierung von Hunden neu geordnet. Unter die Kategorie 1 fallen nach wie vor Hunde der Rassen Pittbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und ihre Kreuzungen. Diese gelten als unwiderlegbar gefährlich. In die Kategorie 2 werden jetzt die Hunde eingestuft, die bereits auffällig geworden sind, beispielsweise durch Beißereien. Für beide Kategorien gilt genereller Leinen- und Maulkorbzwang. Zudem brauchen die Besitzer eine Erlaubnis von den jeweiligen Bezirksämtern, den Hund zu halten. In die Kategorie 3 fallen künftig elf Hunderassen, darunter Mastiff, Dogo Argentinom oder Bordeaux-Dogge. Sie gelten als widerlegbar gefährlich. Das heißt, sie dürfen nach Bestehen eines Wesenstestes sowie eines Hundeführerscheins frei und ohne Maulkorb laufen. Alle anderen Hunde fallen in die neue Kategorie 4. Auch sie dürfen nur ohne Leine laufen, wenn ihr Halter den Hundeführerschein bestanden hat.

„Wir haben uns für die neue Kategorisierung entschieden, um eine bessere Zuordnung der Vorschriften zu gewährleisten“, sagt Harald Krüger (CDU), Vorsitzender des Gesundheitsausschusses.

Als Anreiz für den neuen Hundeführerschein sollen zusätzliche Grünanlagen und Parks freigegeben werden. „Das Gesetz wird eine Vorgabe für die Bezirke enthalten, entsprechende Flächen auszuweisen“, sagt Dressel. „Schließlich sollen vernünftige Hundehalter von dem Gesetz profitieren.“ Des weiteren sieht das Gesetz die Schaffung von weiteren Hundefreilaufflächen vor, auf denen die Hunde der neugeordneten Kategorien 3 und 4 weiterhin auch ohne Hundeführerschein frei laufen dürfen. Eine weitere Neuerung ist die Einführung einer generellen Halsbandpflicht. Außer auf Privatgrundstücken muß jeder Hund ein Halsband mit der Anschrift des Halters tragen.

23. Juni 2005
https://www.abendblatt.de

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