Fall Sugar Ende nicht in Sicht

Kampfhund: Dritter Gutachter hält Maulkorb für ausreichend. Verwaltung und Politik sind ratlos. Kommt das Tier jetzt ins Heim nach Süddeutschland?

Von Ulrich Gaßdorf
Hamburgs gefährlichster Hund, die American-Staffordshire-Terrierhündin Sugar darf weiterleben und bleibt im Tierheim an der Süderstraße. Grund: Ein von Halter Thomas W. durchgesetzter dritter Wesenstest hat nach Meinung von Gutachterin Bettina Christian ergeben, daß Sugar „keine Anzeichen von Überaggressivität zeigt und ihre Gefährlichkeit kalkulierbar ist. Deshalb sind Leinen- und Maulkorbzwang für den Hund ausreichend.“

Präsentiert wurde das Ergebnis des Tests von einem einigermaßen ratlosen Markus Schreiber (45, SPD), Bezirkschef Mitte. Wie es jetzt weitergehen soll, ist völlig unklar. Schreiber: „Wir prüfen zwei Optionen. Einerseits die Unterbringung Sugars in einem Tierasyl in Süddeutschland oder die Einschläferung des Tieres. Eines steht fest, dieser Hund darf nie wieder auf die Öffentlichkeit losgelassen werden.“ Auf Grund der Tatsache, daß das Tier die ersten beiden Wesenstests nicht bestanden habe, könne der Gefahr, die von dem Hund ausgehe, nicht durch Leinen- und Maulkorbzwang begegnet werden, so Schreiber weiter.

Wolfgang Poggendorf, Leiter des Hamburger Tierschutzvereins, hatte Sugar mehrfach extreme Beißwütigkeit attestiert. „Das Tier ist das gefährlichste, was wir je hatten. Es hat bereits mehrere Pfleger und sogar den eigenen Halter angefallen.“ Außerdem greife die Hündin ihre Artgenossen an. Im Tierheim an der Süderstraße ist Sugar seit mehr als einem Jahr untergebracht, was nach Angaben von Poggendorf bereits 8000 Euro gekostet hat. Die Hälfte davon zahlte die Stadt.

Tierschutzverein und Politiker fordern, daß die Hündin eingeschläfert wird: „Wir brauchen umgehend eine Entscheidung. Aus Sicht des Tierschutzes muß dieser Hund eingeschläfert werden“, so Poggendorf.

Und Michael Fuchs (56, CDU), tierschutzpolitischer Sprecher, spricht gar von einem Affentheater um Sugar: „Der Hund gehört eingeschläfert, das ist die einzige Möglichkeit, um die Öffentlichkeit vor ihm zu schützen. Sugar auf einem Gnadenhof unterzubringen ist Quatsch und zu gefährlich.“ SPD-Innenexperte Andreas Dressel (30) hingegen hält die Idee, Sugar in Süddeutschland unterzubringen, „für eine elegante Lösung des Problems“. Allerdings fordert Dressel: „In dem neuen Hundehaltungsgesetz müssen ganz klare Standards für den Wesenstest verankert werden, damit bereits nach einem Test über das Schicksal eines Hundes entschieden werden kann.“ Der GAL-Tierschutzexperte Christian Maaß (32) sagt: „Bei allem, was jetzt mit Sugar passiert, muß die Sicherheit der Bürger im Vordergrund stehen. Endgültig werden darüber wohl Gerichte entscheiden müssen.“

Dazu Diethardt Wölk, Leiter des Rechtsamts Mitte: „Wir werden mit dem Anwalt des Halters sprechen. Allerdings steht fest, daß der Halter gegen jede Verfügung, egal, ob Sugars Unterbringung in Süddeutschland oder Einschläferung, vor Gericht gehen kann“. Solche Verwaltungsgerichtsverfahren dauern laut Wölk häufig nicht weniger als ein halbes Jahr und können durch mehrere Instanzen gehen.

Als nächstes wird der Widerspruchsausschuß des Bezirks über den Antrag von W. gegen das Haltungsverbot entscheiden.

30. Juni 2005
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