Pressemeldung der Hunde-Lobby e.V. zum Hamburger Hundegesetz

Sachverständigenanhörung im Gesundheitsausschuss
Hunde-Lobby reklamiert gravierende Mängel an Hamburger Hunde-Gesetz

Hamburg. 19. Oktober 2005 – Der 1. Vorsitzende des Hunde-Lobby e.V., der Hamburger Rechtsanwalt Michael Rockel, wird den Gesundheitsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft in der heutigen Sachverständigenanhörung erneut auf gravierende Mängel im geplanten Hamburger Hundegesetz aufmerksam machen. Dabei bleibt die Hunde-Lobby auch weiterhin der Auffassung, dass es keinerlei neuer gesetzlicher Regelungen zum Zwecke der Gefahrenabwehr bedarf, da die bestehende Hundeverordnung und das Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung völlig ausreichend sind.

Insbesondere die Fortführung und Ausweitung der Rasselisten (Kategorie I und III) hält die Hunde-Lobby für wissenschaftlich widerlegt. Zur Abwehr von Gefahren ist es völlig ausreichend, auf die individuelle Gefährlichkeit eines Hundes abzustellen.

Die Hunde-Lobby wendet sich außerdem gegen die Einführung eines generellen Leinenzwangs. Hierbei handelt es sich um eine grundsätzlich tierschutzwidrige Sanktion, die den beabsichtigten Zweck, Schäden von Menschen und Tieren abzuwehren, zuwiderläuft. Zudem wird die beabsichtigte Überwachung von Haltern und Hunden durch die Einführung eines zentralen Registers abgelehnt.

Ganz entschieden wendet sich die Hunde-Lobby gegen die Kontrollen von Hund und Halter durch den Städtischen Ordnungsdienst (SOD). Dieser hat sich durch seine Handlungsweisen, Sachunkenntnis und sein Auftreten gegenüber Bürgern als besonders ungeeignet, unflexibel und unhöflich vorgestellt. Damit ist der SOD völlig ungeeignet, den Anforderungen, die das Gesetz an ihn stellt, nachzukommen. Vor dem Hintergrund leerer Kassen sind die entstehenden Kosten zudem nicht gerechtfertigt.

Insgesamt hält die Hunde-Lobby den Gesetzentwurf für übergreifend unsozial, diskriminierend und tierschutzwidrig. Die vom Senat veranschlagten Kosten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes auf die Hundehalter zukommen werden, scheinen heruntergerechnet und verniedlicht. In der Realität werden erheblich höhere Kosten auf jeden Hundehaltenden Bürger zukommen. In diesem Zusammenhang befürchtet die Hunde-Lobby für die Zukunft eine gegen Null tendierende Vermittlung von Hunden aus Tierheimen.

Angesichts von niedrig geschätzten 328,5 Mio. Begegnungen von Menschen und Hunden im Jahr in der Hansestadt entsprechen die Beißvorfälle gerade einmal einer Quote von 0,00014 Prozent. Bei der weitaus größten Anzahl der Bissverletzungen handelte es sich zudem um Verletzungen, die Hunde anderen Hunden – und nicht etwa Menschen – zugefügt hatten. Vor dem Hintergrund dieser Zahlen ist die Einführung des Hundegesetzes unverantwortbar und der Zweck des Gesetzes völlig verfehlt.

Hinsichtlich des geplanten sogenannten Hundeführerscheins und die damit verbundene Freigabe der Wege in Grünanlagen für freilaufende Hunde verweist die Hunde-Lobby darauf, dass die Grünanlagenverordnung am 5.7.05 zugunsten der Radfahrer geändert wurde. Danach dürfen Radfahrer die Grün- und Erholungsanlagen benutzen. Dabei haben sie auf die Belange der anderen dort Erholung Suchenden Rücksicht zu nehmen. Eine ähnliche Regelung wäre für Halter mit freilaufenden Hunden ohne weiteres denkbar und das Mindeste, was von der Hundehaltenden Bevölkerung als „Besserstellung gegenüber Hunden ohne Gehorsamsprüfung“ Anerkennung finden würde.

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