Schäferhund Krümel und sein Halter Heinrich B. – die Wahrheit!

Heinrich B. und die Eltern der kleinen Petra kannten sich seit Jahren vom Sehen, als sie sich am 14. Januar 2006 trafen und – wie fast immer – freundschaftlich ins Gespräch kamen. Aus diesen Gesprächen war Heinrich B. bekannt, dass die Familie selbst einmal einen Schäferhund gehalten hat und die Tochter im Umgang mit Hunden vertraut ist.

Wie schon oft zuvor, wurde Krümel von Petra und ihren Eltern gestreichelt. Aus der Situation heraus lief Petra spontan von hinten auf Krümel zu, griff mit einer Hand über seinen Kopf und versuchte sich, möglicherweise wie bei dem Schäferhund aus ihrem Haushalt, auf den hinteren Rücken des Hundes zu legen. Das muss Krümel erschreckt haben, möglicherweise verursachte ihm diese Annäherung aber auch – aufgrund eines Wirbelsäulenschadens – Schmerzen. Instinktiv wandte Krümel seinen Kopf rückwärts, wodurch es zu einem Zusammenprall des Kindes mit dem Hund kam. Von einem Biss konnte keinesfalls die Rede sein.

Gemeinsam mit Heinrich B. betrachteten die Eltern die Stelle an Petras Wange. Im Licht der Straßenlaterne waren zwei rötlich gefärbte Abdrücke zu erkennen. Da Heinrich B. den Eltern bekannt war, sagte der Vater, er würde sich die Stelle bei besserem Licht im Haus ansehen und nötigenfalls mit dem Kind ins Krankenhaus fahren. Daraufhin trennte man sich einvernehmlich.



Heinrich und Krümel: ein vorbildliches Hund-Halter-Gespann

Von unterlassener Hilfeleistung, einem nicht Kümmern, einem nicht Nennen von Personalien kann somit ebenfalls nicht die Rede sein. Warum Krümel später aus der Wohnung von Heinrich B. abgeholt wurde, ist ihm bislang mangels erteilter Akteneinsicht nicht bekannt.

Heinrich B. schaltete daraufhin Rechtsanwalt Michael Rockel ein. Dieser hat beim Bezirksamt Wandsbek folgendes beantragt:

1. die tierärztliche Untersuchung von Krümel, da möglicherweise entzündliche Vorgänge im Rückenbereich der Wirbelsäule vorliegen. Zur Diagnostik wird – aus fachtierärztlicher Sicht – eine Computertomographie notwendig werden.

2. die amtsärztliche Untersuchung des Kindes Petra durch die Gerichtsmedizin oder einen Arzt des Gesundheitsamtes des Bezirksamtes Wandsbek, ob es sich bei der Verletzung tatsächlich um einen Biss handelt oder ob Petra die vorhandene kleine Stelle möglicherweise durch eigenes Kratzen aufgerissen hat.

Bislang wurden weder Heinrich B. noch sein Anwalt von der Polizei oder dem Bezirksamt Wandsbek zu dem Vorfall gehört. Rechtsanwalt Rockel teilte zudem mit, dass trotz seiner und der Bemühungen von Heinrich B. die Personalien der Familie nicht bekannt gegeben wurden, so dass man sich persönlich gar nicht weiter um den Vorfall kümmern konnte.

Krümel bei einer Veranstaltung von N3 – ruhig und zufrieden,
obwohl um ihn herum das Leben tobt

Die Hunde-Lobby ergreift Partei für Heinrich B. als kompetenten Hundeführer, der mit Krümel ein nahezu perfektes Hund-Halter-Gespann darstellt. Im Gegensatz zum Chef des Hamburger Tierschutzvereins, Wolfgang Poggendorf, verfügt man in den Reihen der Hunde-Lobby über konkrete Kenntnisse über das vorbildliche Verhalten von Hund und Halter in der Öffentlichkeit. Die Äußerungen von Wolfgang Poggendorf werden von Heinrich B. als diskriminierend, unqualifiziert und niederträchtig empfunden.

Wolfgang Poggendorf sind Heinrich B. und Krümel lediglich vom Wesenstest im vergangenen Jahr und von Begegnungen im Tierheim bekannt. Außerhalb des Tierheims sind Heinrich B. und Krümel dem Tierheim-Chef niemals begegnet.

Als Absolvent zahlreicher erfolgreich bestandener Begleithundeprüfungen ist Heinrich B. mit Krümel auf Wunsch gerne bereit, die Fähigkeiten als Gespann unter Beweis zu stellen. Heinrich B. lehnt es jedoch ab, sich erneut einem Test auf dem Gelände des Hamburger Tierschutzvereins zu unterziehen, da er nicht bereit ist, sich der Voreingenommenheit von Wolfgang Poggendorf auszusetzen. Damit wendet er sich ausdrücklich nicht gegen den Hamburger Tierschutzverein, sondern lediglich gegen die Person des Wolfgang Poggendorf. Denn nur dank der Intervention von Hamburgs „obersten Tierschützer“ wurde Heinrich B. die Qualifikation als Hundehalter und -führer abgesprochen, so dass Krümel derzeit noch immer in Einzelhaft in der Süderstraße sitzt und auf die vom Bezirksamt Wandsbek angeordnete erneute Überprüfung wartet.

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