Prof. Dr. Holger Schwemer führt die Verfassungsbeschwerde

Der bekannte Hamburger Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Holger Schwemer wird die von der Hunde-Lobby initiierte Klage gegen das Hamburger Hundegesetz vor dem Verfassungsgericht führen. Da die Hunde-Lobby als eingetragener Verein offiziell nicht als Verfassungsklägerin auftreten kann, hat sie die Hamburger Hundehalter dazu aufgerufen, sich als Kläger zur Verfügung zu stellen. Mehr als 350 potentielle Verfassungskläger haben sich zwischenzeitlich schon in die Listen eingetragen, aus denen Prof. Schwemer die geeigneten „Musterkläger“ auswählen wird, die dann das Verfassungsgericht anrufen werden.
Damit diese „Musterkläger“ nicht mit dem gesamten finanziellen Risiko belastet werden – denn das, was sie da einklagen, kommt allen Hamburger Hundehaltern zugute – wird das finanzielle Risiko als große Solidargemeinschaft gemeinsam getragen. Dieser Solidargemeinschaft haben sich die Hamburger FDP, Canis Kynos sowie die Hamburger Landesverbände von Tierschutzpartei und bpt (Bundesverband praktizierender Tierärzte) angeschlossen.

Der Vorstand der Hunde-Lobby ist überzeugt, mit der Mandatserteilung an Prof. Schwemer optimale Voraussetzungen für den Gang zum Verfassungsgericht geschaffen und das Prozessrisiko auf ein Mindestmaß reduziert zu haben und dankt an dieser Stelle den zahlreichen Hunde-Lobbyisten, Hunde-Freunden und Hunde-Haltern, die bereits rund ein Viertel der veranschlagten Kosten gespendet haben. Bitte unterstützen auch Sie die Hunde-Lobby auf dem Weg zum Verfassungsgericht: Hunde-Lobby e.V., Konto: 1235 121074, Haspa, BLZ: 200 505 50.


Prof. Schwemer, Jahrgang 1942, studierte in Hamburg und London Jura und hat 1976 promoviert.  Von 1990 bis 1992 war er Vortragsleiter im Verwaltungsrecht für Anwälte der ehemaligen DDR. Seit 1997 ist Prof. Schwemer Lehrbeauftragter der Deutschen Anwaltsakademie und bildet dort Spezialisten im Bereich des Verwaltungsrechts aus.

In den Jahren 1998 und 1999 wurde er als ständiger Auslandsexperte für die Verwaltungsrechtsreform in Estland zu Rate gezogen. Dort erarbeitete und verfasste er diverse Gesetze im Bereich des öffentlichen Rechts sowie deren amtliche Begründungen. Begleitend hielt er eine Vortragsreihe, in der die estländischen Richter mit den neuen Gesetzen vertraut gemacht wurden.

Prof. Schwemer führte diverse erfolgreiche Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht im Wege der Verfassungsbeschwerde und vor dem Bundesverwaltungsgericht im Wege der Revision mit Schwerpunkten im Eigentumsrecht. Seine gegenwärtigen Hamburger Verfahren betreffen beispielsweise das Revisionsverfahren in Sachen Airbus vor dem Bundesverwaltungsgericht sowie die Verfassungsbeschwerde und einstweiliger Rechtschutz gegen die Beseitigung des Neßhauptdeichs in Finkenwerder.

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