Rund 300 Hundehalter, Hundefreunde und Gegner der Hamburger Hundegesetzgebung waren der Einladung von Hunde-Lobby, den Landesverbänden von FDP und Tierschutzpartei sowie des bpt (Bundesverband praktizierender Tierärzte) am 18. August 2006 ins Grand Elysée Hotel gefolgt, um sich aus erster Hand über den Stand der Verfassungsbeschwerde zu informieren.
In ihrer Eingangsrede machte Angela Wierig, 1. Vorsitzende der Hunde-Lobby, deutlich, dass der Initiative zur Verfassungsbeschwerde der den Hundehaltern so vertraute Rudelgedanke zu Grunde liege. Nicht ein einzelner müsse die gesamte Last und das finanzielle Risiko tragen, sondern die Solidargemeinschaft der Hundehalter. Dafür sammle die Hunde-Lobby zusammen mit ihren Partnern Spenden und stelle die Musterkläger. An dieser Stelle appellierte sie an die Hundehalter, sich als Musterkläger zu melden, wenn sie selbst oder Bekannte vom Gesetz besonders hart getroffen werden.
Mit dem Inkrafttreten des Hundegesetzes am 1. April 2006 sei ein uralter Streit der Menschheit über den Umgang mit den Tieren wieder aufgeblüht. Wierig fühle sich in die Zeit René Descartes versetzt, der behauptet hatte, Tiere seien belebte Maschinen, unfähig, Leiden zu empfinden. Im Gegensatz dazu erinnerte sie an ihren Lieblingsphilosophen Friedrich Nietzsche, der, als er einmal sah, wie ein Pferd von seinem Kutscher gepeitscht wurde, zu dem Tier ging, ihm die Arme um den Hals legte und bitterlich weinte. „Dieses Gesetz hält es mit Descartes!“ so Wierig weiter. Aus der Hirnforschung sei bekannt, dass die Fähigkeit zum Mitgefühl mit Mensch und Tier ein Zeichen von geistiger Gesundheit sei. Vor diesem Hintergrund sei es fraglich, wie es um die geistige Gesundheit der Verfasser und Befürworter dieses Gesetzes bestellt sei. „Ein weiser Mann hat einmal gesagt“, so die engagierte Hunde-Lobbyistin weiter, „Gedanken werden zu Worten; Worte werden zu Taten; Taten werden zu Charakteren und Charaktere zu Schicksalen. Die Gedanken und Worte dieses Gesetzes bergen für uns alle ein schlimmes Schicksal!“ Und sie versicherte den Hundehaltern, dass sie ganz gewiss nicht gewillt sei, ihr Schicksal in die Hände von Menschen zu legen, deren geistige Gesundheit zumindest fragwürdig sei. „In diesem Sinne sind wir hier alle eine große Solidargemeinschaft und ich möchte Sie bitten, dass wir alle unser Schicksal in die eigenen Hände nehmen. Hier und heute ist ein guter Moment, damit anzufangen!“
Der Hamburger Bundestagsabgeordnete, Burkhardt Müller-Sönksen (FDP), machte deutlich, dass sich das Hamburger Hundegesetz am Bundestierschutzgesetz und am Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland messen lassen müsse. Für ihn stelle sich die Frage, ob Hunde durch dauerhaften Entzug von Freilauf durch generellen Leinenzwang ihre normalen Verhaltensweisen behielten oder aggressiver würden. In diesem Zusammenhang betonte er, dass die Hansestadt in der Hundefrage zu keiner Zeit ein Gesetzesdefizit gehabt habe, sondern ein Vollzugsdefizit, das letztendlich auch für den bedauernswerten Tod des kleinen Volkan aus Wilhelmsburg im Jahr 2000 verantwortlich zu machen sei. Allein mit Gesetzen könne man keine Probleme lösen und man könne auch nicht immer wieder Bürger- und Freiheitsrechte für eine angebliche Sicherheit opfern. „Ich bin einer von Ihnen und ich freue mich über diese Volksinitiative, die sich nicht vom Gesetzgeber beeindrucken lässt! Die heutige Veranstaltung ist dazu erst der Anfang.“
Frank Weber, Leiter des Franziskus Tierheims, bezeichnete das Hamburger Hundegesetz als „einzige Katastrophe“, die sich bereits heute in sinkenden Vermittlungszahlen niederschlage. Der engagierte Tierschützer betonte, dass das Gesetz gegen alle Expertenmeinungen verabschiedet wurde und die Bewegungsfreiheit von Hund und Halter in unerträglicher Weise einschränke. „Der Bund gegen den Missbrauch der Tiere steht voll dahinter, dass wir ganz massiv gegen das Gesetz vorgehen“, erklärte Weber und er brachte seine Befürchtung zum Ausdruck, dass die Hundehalter die vollen Konsequenzen des Gesetzes erst nach dem 1. Januar 2007 zu spüren bekämen. „Dann steht der Ordnungsdienst an jeder Ecke und wird uns kontrollieren“, warnte Weber und erinnerte daran, wie tolerant und weltoffen die Hansestadt noch vor ein paar Jahren war. Weber erzählte von einem Obdachlosen, dessen 15 Jahre alter Hund willkürlich beschlagnahmt wurde, weil er in einem augenscheinlich bedauernswerten Zustand war (Anmerkung der Redaktion: Welcher Hundemethusalem ist das nicht?). „Wenn wir gegen das Gesetz verstoßen, besteht die Möglichkeit der Beschlagnahme!“ so Weber weiter. Würde ein Auto beschlagnahmt werden, nur weil der Halter ein paar Mal falsch geparkt hat – ein Aufschrei würde durch die Republik gehen. Weber dankte der Hunde-Lobby für ihr einzigartiges Engagement und appellierte an die Hundehalter, ihre Kräfte zu bündeln und den unbequemen Weg weiter zu verfolgen. „Wir stehen hinter der Hunde-Lobby und unterstützen sie, wo wir können!“
Als Vertreter der Landesvorsitzenden der Tierschutzpartei, Tina Stenz, bezeichnete Sven Rosenthal das Hamburger Hundegesetz als „einen Schlag gegen das Bundestierschutzgesetz“. Der Senat habe unter dem Druck der Boulevardpresse gehandelt und dabei sämtliche Expertenmeinungen ignoriert. Um von den Versäumnissen der zuständigen Behörden abzulenken, habe man es vorgezogen, die Hundehalter in ihren Bürgerrechten einzuschränken. Viel Geld werde in die Ordnungskräfte investiert, das alle Bürger am Ende bezahlen müssten. Gelder, die an anderer Stelle viel dringender gebraucht würden. Rosenthal machte deutlich, dass der so genannte Hundeführerschein eine Mogelpackung sei und verwies in diesem Zusammenhang auf die neueste – nicht minder populistische – Idee der politisch Verantwortlichen, den Reptilienführerschein! Zum Abschluss outete sich Rosenthal, der mit seinen Hunden – wo immer er es für vertretbar hält – ohne Leinen spazieren geht, als Gesetzesbrecher: „Dieses Gesetz gehört gebrochen, ehe wir und unsere Hunde daran zerbrechen!“
Dr. Barbara Schöning erinnerte daran, dass sie als Vertreterin der Hamburger Tierärztekammer Bürgerschaft und Senat immer wieder darauf hingewiesen habe, dass die Einteilung in gefährliche und ungefährliche Rassen sowie Leinen- und Maulkorbzwang untauglich seien, um Zwischenfällen mit Hunden vorzubeugen. Die Tierärztin betonte, dass die meisten Unfälle mit Hunden im häuslichen Umfeld passierten, wo das Gesetz sowieso nicht greife. Auch im Interesse des Tierschutzes habe sie einen freiwilligen Sachkundenachweis befürwortet, der im Gegenzug durch Vorteile bei der Hundesteuer belohnt würde. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts könne sich die Tierärztekammer zwar nicht aktiv in die Arbeit der Hunde-Lobby einbringen, den Hundehaltern versprach Schöning aber, die Initiative mit fachlicher Beratung zu unterstützen. Und an ihre Kollegen appellierte die engagierte Tierärztin, die Hunde-Lobby wo immer es möglich sei zu unterstützen.
„Der bpt ist keine Körperschaft des öffentlichen Rechts“, schloss sich Dr. Dr. Peter Fahrenkrug den Ausführungen der ehemaligen Präsidentin der Hamburger Tierärztekammer an, „wir vertreten die praktizierenden und nicht die beamteten Tierärzte!“ Als Vorsitzender des Landesverbands Hamburg versicherte Fahrenkrug den Hundehaltern, dass auch der Bundesverband seine Unterstützung zugesagt habe, nicht zuletzt auch darum, weil Hamburg nicht zum Maßstab für ganz Deutschland werden dürfe.
Michael Weippert, als Fachsprecher für Tierschutz der Hamburger FDP, forderte die Hundehalter auf, gerade nicht zum Gesetzesbrecher zu werden: „Ich bitte Sie inständig, sich an § 2.2 Bundestierschutzgesetz zu halten und Ihren Hunden den Auslauf zu gewähren, den sie für ein artgerechtes Leben benötigen!“ Weippert betonte, dass das Hamburger Hundegesetz ein Unrechtsgesetz sei und die Halter sich gegen ein Landesgesetz wehren müssen, das Bundes- und Verfassungsrecht bricht. Er erinnerte an den Fall Volkan, bei dem der Hundehalter sein Tier gezielt zu einer Waffe dressiert hatte. „Halter und Hund waren mehrfach aktenkundig und den zuständigen Behörden bestens bekannt“, betonte der Liberale, „und sowohl aus Tierschutzgründen, als auch um die Hamburgerinnen und Hamburger zu schützen, hätte der Hund längst eingezogen und die kriminellen Machenschaften des Halters geahndet werden müssen“. Tierschutzwidrige Haltungsbedingungen seien auch für die meisten anderen Beißvorfälle die Ursache. Anstatt das Problem jedoch an der Wurzel zu packen, werden heute 60.000 unschuldige Hundehalter pauschal bestraft, mit Maßnahmen, die sinnlos und kontraproduktiv seien und weitere Gesetzesverschärfungen befürchten lassen.
Als Halter von zwei Hunden berichtete Weippert über den täglichen Spießrutenlauf beim Hundespaziergang. Denn das Gesetz habe die Hundegegner auf den Plan gerufen und fördere das Denunziantentum. „Wirkliche Sicherheit geht nur mit dem Tierschutz“ sagte Weippert „und dazu brauchen wir sachkundige Halter und keine Gehorsamsprüfung!“ Die Freilaufflächen zur Kompensation des generellen Leinenzwangs bezeichnete er als „ungedeckten Scheck“, weil sämtliche Bezirke artikuliert hätten, der Globalrichtlinie hinsichtlich weiterer Flächen, Wege und Pfade für Führerscheininhaber nicht nachkommen zu wollen. Die Idee, so genannte „Kampfhunde“, die in Hamburg aufgrund des Gesetzes nicht mehr vermittelbar sind, aus dem Tierheim in der Süderstraße nach Niedersachsen zu vermitteln, sei eine Bankrotterklärung des Senats. „Die verlangen von denen in Niedersachsen, unser hausgemachtes Problem zu lösen“. In diesem Zusammenhang stellte er die Frage, ob es diese Ortswechselbedingte Spontanheilung auch für Senatoren gebe. „Wir Hundehalter haben jetzt zwei Alternativen“, so Weippert weiter, „entweder wir lassen das Gesetz über uns ergehen oder wir tun etwas dagegen!“ Natürlich bestünde die Gefahr, das Gesetz bei einem Scheitern in Karlsruhe zu zementieren: „Doch wenn wir jetzt nicht kämpfen, dann haben wir heute schon verloren!“
Mit Spannung erwartet, übernahm jetzt Prof. Dr. Holger Schwemer das Wort. Entscheidend bei einem Gang zum Verfassungsgericht sei die Frage, ob eine Einschränkung der Grundrechte verhältnismäßig sei. Das in Hamburg bestehende Vollzugsdefizit habe man auf die Hundehalter übertragen, weil die Stadt nicht genügend Personal habe, um einen weniger belastenden Weg zu gehen. Prof. Schwemer bescheinigte den Verfassern, das Gesetz sehr differenziert aufgebaut zu haben. Daher werde er wohl mehrere Verfahren anstreben. Er stelle sich vor, mit drei bis vier Beschwerdeführern, die besonders ins Bild passen, Verfassungsbeschwerde einzureichen. Weitere drei bis vier konkrete Einzelrechtsverfahren werde er zum Gegenstand von Klagen vor dem Hamburger Verwaltungsgericht machen. Prof. Schwemer bestätigte zwar, dass 200 oder gar 300 Kläger mehr öffentliches Aufsehen erregen würden. Er riet dennoch davon ab, weil ein solches Verfahren nur unnötige Kosten verursachen würde. „Sie können sich aber darauf verlassen“, so der Verfassungsrechtler weiter, „dass ich die Musterkläger vernünftig auswählen werde“. Prof. Schwemer räumte ein, dass der Gang nach Karlsruhe mit Risiken behaftet sei. Den Hundehaltern versicherte er jedoch, dass er in der Sache voll hinter ihnen stünde.
Nach der Pause erhielten die Hundehalter Gelegenheit, ihre Fragen zu stellen. Zunächst fragte eine Hundehalterin, ob sichergestellt sei, dass sich die FDP beim Wiedereinzug ins Rathaus für das Kippen des Hundegesetzes einsetzen werde. So sehr er es sich auch wünschen würde, genau diesen Punkt ganz oben auf die Wahlplakate zu bringen, könne Weippert diese Frage hier und jetzt nicht beantworten. „Ich kann heute noch nicht sagen, mit welchen Prioritäten die FDP in den nächsten Hamburger Wahlkampf ziehen wird, aber ich kann Ihnen raten, massenhaft an den Landesvorstand der FDP zu schreiben, damit das Hundegesetz zum Wahlkampfthema und zu einem wichtigen Punkt in möglichen Koalitionsverhandlungen wird“.
Eine Rollstuhlfahrerin sagte, dass sie sich gerne als Klägerin zur Verfügung stellen würde, jedoch das finanzielle Risiko scheue. Die Angst konnte ihr Prof. Schwemer nehmen, da er sich strikt an das finanzielle Budget der Hunde-Lobby halten werde.
Eine weitere Hundehalterin fragte, ob es Sinn mache, wenn die Hundehalter zuhauf gegen Bußgeldbescheide Einspruch einlegten. Wierig machte keinen Hehl daraus, dass sie die Befürchtung hege, dass sich die Gerichte nach dem 1. Januar 2007 ganz genau an die Buchstaben des Gesetzes halten und spätestens dann eher zu ungunsten der Hundehalter entscheiden würden.
Nun meldete sich die Betreiberin einer Hundeschule zu Wort, die den Hundeführerschein bewusst nicht anbietet. Sie gab zu bedenken, dass jeder Hundetrainer das Recht habe, die Gehorsamsprüfung auf seine Weise abzunehmen und dafür zu kassieren was er wolle. Prof. Schwemer versprach, diesen Punkt zu prüfen.
Ein Hundehalter wollte wissen, was davon zu halten sei, wenn sich die Hundehalter selbst wegen des Verstoßes gegen das Bundestierschutzgesetz anzeigten. Nach Einschätzung der Hunde-Lobby-Vorsitzenden eigne sich eine solche Aktion als politisches Druckmittel nicht. Die Verfahren würden sang- und klanglos eingestellt. „Nennen Sie mich jetzt paranoid“, so Wierig weiter, „stellen Sie sich vor, diese Selbstanzeige wird im Hundezentralregister eingetragen. Dann haben Sie schon den ersten Negativeintrag, gegen den Sie sich nicht einmal wehren können, weil Sie ihn selbst initiiert haben!“
Eine Hundehalterin gab zu bedenken, dass sie zwei Kinder groß ziehen durfte und nun augenscheinlich für zu blöd gehalten werde, die Verantwortung für ihren kleinen Hund zu übernehmen.
Ein Hundehalter, der seinen Hund seit zehn Jahren steuerlich gemeldet, versichert und inzwischen auch gechippt hat, erkundigte sich, ob das Zentralregister nicht ein Eingriff in die informelle Selbstbestimmung sei. Auch hierin sieht Prof. Schwemer einen Ansatzpunkt für die Klage, insbesondere in der Frage, inwieweit die weitere Verarbeitung der Daten zur Gefahrenabwehr dienen kann.
Es sei der Job des Hundes, sein Herrchen oder Frauchen vor Übergriffen zu schützen, meldete sich eine Hundehalterin zu Wort. Jetzt laufe man Gefahr, wenn sich der Hund wie ein Hund benehme, das Tier sofort als gefährlich eingestuft würde. Eine große Gefahr sah sie auch für die zahllosen Mietverhältnisse, in denen Hunde nur geduldet würden.
Ein Hundehalter fragte, wie weit der Staat die Freiheitsrechte seiner Bürger einschränken dürfe. Prof. Schwemer bestätigte, dass alle Grundrechte grundsätzlich einschränkbar seien. Allerdings müssten die einschränkenden Gesetze in jedem Fall verhältnismäßig und verfassungskonform sein und sollten den geringst denkbaren Eingriff mit sich bringen.
Konkret gefragt, wo die Ansatzpunkte liegen könnten, sagte Prof. Schwemer, dass er beispielsweise gute Aussichten beim § 2.1. „Kreuzungen mit Kat-1 Hunden“ (Beweislast liegt beim Halter) und beim § 2.2 „Gefahrdrohende Weise“ sehe. Weitere Ansatzpunkte sehe er bei der generellen Leinenpflicht und der Befreiung davon sowie in der Einschaltung privater Anbieter bei der Erlangung der Leinenbefreiung.
Eine weitere Rollstuhlfahrerin, die beim Amt eine Ausnahme von der Leinenpflicht aufgrund ihrer Behinderung beantragen wollte, hatte dort erfahren, dass es nur Ausnahmen für alte, kranke Hunde gäbe, nicht aber für behinderte Menschen. Dass das kein Einzelfall sei, bestätigte die Hunde-Lobby-Vorsitzende. Sie habe gerade von einer MS-Patientin erfahren, die den Hundeführerschein erfolgreich absolviert habe, ihren Hund aber dennoch nicht in der Nähe ihrer Wohnung ableinen könne, da sie in unmittelbarer Nachbarschaft einer Schule wohne. Dieser Frau, die sich den Hund auf ärztliches Anraten angeschafft hatte, sei von behördlicher Seite gesagt worden, dass sie dann eben keinen Hund halten könne.
Ein Vertreter der Initiative „Hamburg mit Hund“ machte auf eine weitere große Gruppe von Betroffenen aufmerksam: Hundehalterinnen mit Kindern seien besonders eingeschränkt, da sie ihren Hund nicht einmal angeleint mit auf den Spielplatz nehmen könnten.
Ernüchterung machte sich breit, als Prof. Schwemer auf die Frage, ob unsere Hunde den Ausgang der Verfassungsklage wohl noch erleben würden, antwortete, dass die Verfassungsbeschwerde innerhalb von zwei bis drei Jahren entschieden sein sollte. Die Einzelverfahren vor dem Hamburger Verwaltungsgericht dauerten viel länger. Für die erste Instanz müsse man mit eineinhalb Jahren, mit Berufungsverfahren sogar fünf, sechs oder gar sieben Jahre rechnen.
Ein Hundehalter wollte wissen, welche Auswirkungen eine erfolgreiche Musterklage auf das Gesetz hat. Bei einem erfolgreichen Ausgang werde die betreffende Vorschrift für ungültig erklärt.
Ein anderer Hundehalter stellte fest, dass der Rechtsweg einen langen Atem und viel Geld erfordere und stellte die bange Frage, wie die Hundehalter das durchhalten sollten. Gewohnt kämpferisch erwiderte Wierig: „Solange in mir noch ein Funken Leben ist, werde ich weiter machen!“ Sie ging ein auf die noch junge Historie der Hunde-Lobby, deren Aktive keine Möglichkeit ausgelassen hätten, mit Info-Ständen und Aktionen die Idee der Hunde-Lobby publik zu machen. Jeder einzelne Hundehalter sei jetzt gefragt, die Botschaft in die Welt zu tragen. Hinsichtlich der Finanzierung zeigte sich die engagierte Hundehalterin noch optimistischer: „Der Hunde-Lobby ist es in den letzten Wochen gelungen, mehr als 9.000 Euro an Spenden zu sammeln, ich bin zuversichtlich, dass wir auch noch den Rest schaffen werden!“ Mit Bedauern teilte sie den verblüfften Hundehaltern mit, dass seitens der Futter-Discounter bislang keine Unterstützung gekommen sei. „Hier sollten wir überlegen, ob das nicht Auswirkungen auf unser Kaufverhalten haben sollte!“
In diesem Zusammenhang appellierte ein Hundehalter an die Tierärzte, die nicht zuletzt auch von den Hundehalter lebten. Dr. Dr. Fahrenkrug versicherte daraufhin, dass der bpt auch finanziell dabei sein werde.
Auch wenn die Chancen, das Hundegesetz in Gänze zu kippen nicht sonderlich rosig scheinen, zeigte sich Wierig zum Abschluss optimistisch: „Die Richter sind dem Grundgesetz verpflichtet. Wir gehen mit sehr viel Sachverstand und nicht mit verblendeter Hundeliebe an die Sache heran. Gerade deshalb kann ich es mir einfach nicht vorstellen, dass das Gesetz in seiner jetzigen Fassung Aussicht auf Bestand haben