Maulkorb im Hundekampf unzulässig

Im Strafverfahren gegen die Hamburger Rechtsanwältin Angela Wierig hat zwischenzeitlich das Hamburger Landgericht das Urteil der 1. Instanz aufgehoben und Wierig vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Im Verfahren, in dem sich die Anwältin selber verteidigt hatte, fand der Vorsitzende deutliche Worte für das Fehlurteil des Amtsgerichts.

Der Vorsitzende stellte klar, dass in der politischen Auseinandersetzung deutliche Worte erlaubt sind;  wer damit nicht umgehen könne, dürfe sich nicht mit seiner Meinung in der Form wie es Herr Brettschneider getan hat, in der Öffentlichkeit darstellen. Im Übrigen handele es sich in diesem Falle tatbestandlich noch nicht einmal um eine Beleidigung. Das Gericht stellte fest, dass es Wierig ersichtlich nicht um die Diffamierung einer Person, sondern um die Sache ging. Daran ändere sich auch dadurch nichts, dass Brettschneider die Äußerung subjektiv als Herabsetzung seiner Person empfunden habe. Maßgeblich sei allein der durch Auslegung zu ermittelnde objektive Sinngehalt der Äußerung. Dieser bestehe aber darin, dass mit der abschätzigen Bewertung („hier reichen sich Dummheit und Ignoranz die Hand“) die Gesetzgebungs- und Verwaltungspraxis des Senats gemeint war und nicht die Person Brettschneider. Daher war die Angeklagte vom Vorwurf der Beleidigung freizusprechen.

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