Mit Blumen gegen Hundehass

Hamburg, 2. April 2007 – Bei strahlendem Sonnenschein und verkaufsoffenem Sonntag setzte die Hunde-Lobby am 1. April 2007 erneut ein Zeichen für ein freundliches Miteinander zwischen Bürgern mit und ohne Hund. Unter dem Motto „Blumen gegen Hundehass“ zogen knapp 100 aktive Hunde-Lobbyisten – z.T. in Begleitung ihrer Vierbeiner – rund um die Binnenalster und verteilten frische Tulpen an die Passanten. Mit dieser Aktion machte die Hunde-Lobby einmal mehr auf die Auswirkungen des neuen Hamburger Hundegesetzes aufmerksam, das genau vor einem Jahr in Kraft getreten ist. Für die Hundehalter ein Jahr der Diskriminierung, ein Jahr der Verfolgung und ein Jahr der Abzocke.

Nach Angaben der Gesundheitsbehörde hatten sich bis Anfang März 2007 31.643 der rund 38.000 „offiziellen“ Hundehalter beim Zentralregister gemeldet. Je nach Registrierungsart – direkt bei der Behörde oder via Internet – flossen dadurch zwischen 350.000 und 500.000 Euro ins Staatssäckel. Nicht eingerechnet die so genannten „widerlegbar gefährlichen Hunde“, beispielsweise Rottweiler, deren Halter etwa 600 Euro aufbringen mussten, um ihren Hund amtlicherseits wieder zu dem zu machen, was er vor dem 1. April 2006 war: ein freundlicher, gut sozialisierter Familienhund.

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes, dessen Überwachung die Hunderhalter augenscheinlich selbst finanzieren, haben gerade einmal die Bezirke Mitte, Nord, Wandsbek und Harburg die Globalrichtlinie – mehr oder weniger großzügig – umgesetzt und zusätzliche Wege, Pfade und Flächen in ihren Grünanlagen für Gehorsamsgeprüfte Hunde freigegeben. Da wundert es wenig, dass bislang gerade einmal 5.244 Leinenbefreiungen (Stand Anfang März 2007) beantragt und erteilt wurden, für die diese Hundehalter schätzungsweise 184.000 Euro für die Gehorsamsprüfung und knapp 50.000 Euro an Gebühren zahlen mussten.

Zudem hat das Gesetz Hundehassern Tür und Tor geöffnet. Immer häufiger müssen sich Polizei, Anwälte und Gerichte mit Anzeigen im Nachbarschaftsbereich beschäftigen. Selbst wenn diese Verfahren in den allermeisten Fällen zugunsten der Hundehalter ausgehen, werden Hund und Halter zunächst kriminalisiert und unrechtmäßig von Polizei und Behörden verfolgt. Traurige Praxis: Wer zuerst am lautesten schreit, hat die Behörden auf seiner Seite.

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