Neuauflage des Hundegesetzes

Am 1. April 2009 leben Hamburgs Hunde und ihre Halter schon drei Jahre mit dem Hamburger Hundegesetz. Politik und Behördenvertreter haben im Zuge der Evaluierung des Gesetzes die Erfolge schön geredet und so mancher Hundehalter hat sich in sein Schicksal gefügt. Gegner des Hundegesetzes sahen sich bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss der Bürgerschaft im vergangenen Jahr Volksvertretern gegenüber, die weder bei der aktuellen Freilaufsituation, noch bei den Rasselisten irgendeinen Handlungsbedarf sahen. Nun kann man natürlich der Meinung sein, die Vertreterinnen von HTV und Hunde-Lobby hätten bei dieser Anhörung nur ein wenig lauter „weg mit den Rasselisten“ schreien müssen und alles wäre gut.

Gehört der Hund der falschen Rasse an, gilt er in Hamburg nach wie vor als unwiderlegbar gefährlich - selbst dann, wenn er erfolgreich einen Wesenstest bestanden hat.

Gehört der Hund der falschen Rasse an, gilt er in Hamburg nach wie vor als unwiderlegbar gefährlich – selbst dann, wenn er erfolgreich einen Wesenstest bestanden hat.

Gehört der Hund der falschen Rasse an, gilt er in Hamburg nach wie vor als unwiderlegbar gefährlich – selbst dann, wenn er erfolgreich einen Wesenstest bestanden hat.

Alle Anstrengungen, die Politik davon zu überzeugen, dass zumindest Staffordshire & Co. zukünftig als widerlegbar eingestuft und die Bezirke verbindlich aufgefordert werden müssen, die Globalrichtlinie umzusetzen, sind – so bedauerlich das ist – gescheitert. Aber immerhin sind zukünftig wenigstens die Junghunde unter einem Jahr vom generellen Leinenzwang ausgenommen. Der halbherzige Kompromiss, bestimmte Listenhunde aus dem Tierheim, zukünftig nur noch mit dem normalen Satz zu besteuern, klang aus dem Mund von Senator Dietrich Wersich bei der Befragung durch den Gesundheitsausschuss noch ganz anders und ließ – zumindest kurzfristig – die Hoffnung aufkeimen, dass diese Hunde folgerichtig dann auch vom Leinen- und Maulkorbzwang ausgenommen würden.


Ein kleiner Erfolg wenigsten für Hunde unter einem Jahr. Sie sind zukünftig vom generellen Leinenzwang ausgenommen.

Doch wenn sich Hamburg nicht einmal dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. März 2004 verpflichtet fühlt, war kaum zu erwarten, dass die politisch Verantwortlichen vernünftigen Argumenten von Fachtierärzten, Tierschützern und Hundefreunden folgen würden. Von den Verfassungsrichtern wurde der Gesetzgeber nämlich eindeutig aufgefordert, die Gefährdungslage, die durch das Halten von Hunden entstehen kann, und die Ursachen dafür weiter im Blick zu behalten und insbesondere das Beißverhalten der von § 2 Abs. 1 (1) Hundeverbringungs-Einfuhrgesetz erfassten Hunde künftig mehr noch als bisher zu überprüfen und zu bewerten. Werde dabei die prognostische Einschätzung der Gefährlichkeit dieser Hunde durch den Gesetzgeber nicht oder nicht vollen Umfangs bestätigt, müsse er seine Regelung den neuen Erkenntnissen anpassen. Angesichts der Tatsache, dass beispielsweise der Staffordshire Bullterrier in der vorgelegten Beißstatistik nicht auffällig geworden ist und dennoch nicht von der Liste gestrichen wurde, wurden die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes bei der Evaluierung des Gesetzes nicht erfüllt. Inzwischen scheint zudem erwiesen, dass die vom Senat vorgelegten Beißstatistiken so nicht stimmen können. Derzeit prüft die Hunde-Lobby deswegen, inwieweit diese grobe Unterlassung zugunsten der betroffenen Hunde genutzt werden kann.

Gleichzeitig setzt sich die Hunde-Lobby nach wie vor in den Bezirken für die Umsetzung der Globalrichtlinie ein. Ziel ist es, dass – ähnlich wie in Wandsbek, in Harburg und Teilen von Nord  – die Grünanlagen aller Bezirke weitestgehend für geprüfte Hund-/Haltergespanne freigegeben werden. Momentan konzentrieren sich die Aktivitäten auf den Bezirk Altona, wo 23 Auslaufzonen nach § 8 und 13 Flächen nach § 9 freigegeben wurden. Gerade einmal zehn dieser insgesamt 36 Flächen sind größer als ein Hektar. Angesichts des größten naturbelassen Parks Deutschland, dem Volkspark, ein Armutszeugnis für den Bezirk, denn Hundehalter können selbst mit dem sog. Führerschein keine wirklichen Spaziergänge mit nicht angeleintem Hund unternehmen.


Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum in Altona nicht gehen soll, was in Wandsbek erfolgreich praktiziert wird: Die Freigabe der meisten Grünanlagen für geprüfte Hund-/Haltergespanne.

Nun soll es zwar Hundehalter geben, die damit zufrieden sind und die vermeintlich ach so schönen Auslaufwiesen am Vorhornweg (6.340 qm) und Parkplatz grün (65.300 qm) grade zu bejubeln! Wer artgerechte Hundehaltung und das Bundestierschutzgesetz ernst nimmt, kann und darf sich damit nicht zufrieden geben. Die Hunde-Lobby wird daher auch erst dann in Sachen Aus- und Freilaufflächen Ruhe geben, wenn sich auch der letzte Bezirk dem Vorbild Wandsbeks und Harburgs angeschlossen hat. Derweil können sich Andersdenkende gerne auf dem Parkplatz grün vergnügen, wenn dieser mal wieder von Gästen der Arenen zugeparkt ist.

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