Leinenzwang und Auslaufflächen für Hunde in Hamburg

Gemeinsame Stellungnahme der Hunde-Lobby und des Hamburger Tierschutzvereins zum Thema:
Leinenzwang und Auslaufflächen für Hunde in Hamburg 

Die anhaltende öffentliche Diskussion in Hamburg über die Frage, ob, wann, wo und unter welchen Voraussetzungen Hunde in Hamburg unangeleint ausgeführt werden dürfen, gibt uns die Veranlassung, unseren Standpunkt einmal grundsätzlicher zu formulieren:

 1. Die Haltung von Hunden muss artgerecht und zugleich sozial verträglich sein. Deshalb fordern wir – gemeinsam mit dem Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V. – eine Lockerung des Leinenzwanges für Hunde auf Hamburger Stadtgebiet. Wir meinen, dass eine generelle Freigabe der Parks und Grünanlagen für solche Hunde erfolgen sollte, die ihre Gehorsamsprüfung bestanden haben. Es macht nämlich keinen Sinn, diese überprüften Hunde auf öffentlichen Wegen vom Leinenzwang zu befreien (jetzige Rechtslage), ihnen den Freilauf aber zu untersagen, wenn ein Park oder eine Grünfläche betreten wird. Die Gehorsamsprüfung stellt sicher, dass der jeweilige Hund nachweisbar dem Hundeführer folgt und sich Menschen ebenso wie anderen Lebewesen, insbesondere Artgenossen, gegenüber, bei Freilauf angemessen verhält.

 2. Da nach der Hamburgischen Verfassungslage die Grünflächen der Regelungshoheit der Bezirke unterliegen, fordern wir alle Bezirksparlamente auf, für eine großzügige Freigabe der Grün- und Erholungsanlagen für die Hunde mit einer Gehorsamsprüfung zu sorgen. Das positive Beispiel der Bezirke Wandsbek, Harburg und teilweise auch Nord, die ihre Grünanlagen für geprüfte Hund-Halter-Gespanne weitgehend freigegeben haben, sollte hier Maßstäbe setzen.

3. Die „Hundeführerschein“-Prüfung bietet zwar keine absolute Gewähr für Unfallfreiheit. Ob wirklich Gefahren von einem Hund ausgehen, lässt sich jedoch zu keiner Zeit mit abschließender Sicherheit voraussagen. Das Risiko von Schadensfällen ist nach Häufigkeit und Ausmaß der Allgemeinheit jedenfalls dann zumutbar, wenn Hund und Herrchen/Frauchen in ihrem Zusammenwirken von objektiver Seite geprüft und für sicher befunden wurden.

4. Es sollte bei allen berechtigten Vorkehrungen zum Schutze der Bürger vor Gefahren und Belästigungen durch Hunde in einer Großstadt nicht vergessen werden, dass Hunde wichtige soziale und psychologische Aufgaben erfüllen. Sie sind für viele, häufig gerade ältere Menschen das wichtigste Lebewesen, das ihnen Orientierung und Schutz vor Vereinsamung bietet. Deshalb muss in Hamburg ein gerechter Ausgleich zwischen den Interessen aller Bewohner der Stadt gesucht und gefunden werden. Die große Mehrzahl der Hundehalter handelt rechtmäßig und verantwortungsvoll. Sie werden, wenn der Freilauf situativ unangemessen ist, ohnehin ihre Hunde anleinen. Die Beseitigung von Hundekot ist für sie eine Selbstverständlichkeit. Wir appellieren an die Stadt, dieses Verantwortungsbewusstsein durch das Aufstellen von ausreichend Abfallkörben für Hundekotbeutel zu fördern.

Zusammenfassend plädieren wir für eine gerechte Lösung mit Augenmaß.

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