
Wer wie die Hunde-Lobby das Hundegesetz bereits vor der Entstehung und fortdauernd beobachtet hat – angefangen mit dem Kniefall vor der Stimmungsmache der Medien und beendet mit einem Gesetz, dass der Hysterie der Populisten Rechnung trägt – den wundert gar nichts mehr. Es verwundert nicht, dass die mit vielen politisch Verantwortlichen ausgiebig diskutierte und kynologisch einzig sinnvolle Maßnahme, Kat-I-Hunde den Kat-III-Hunden gleichzustellen, im persönlichen Gespräch zugestanden, im Gesetzentwurf der Gesundheitsbehörde keine Berücksichtigung findet. Es verwundert nicht, dass das Hundegesetz als Erfolg bezeichnet wird – und zwar mit der großzügigen Freilaufregelung in den Bezirken Harburg, Wandsbek und Nord – und dennoch aus diesem Umstand keine Schlüsse gezogen werden. Leider scheint die Behörde auch gänzlich unbeeindruckt von den Entwicklungen, die das Thema Hundegesetz in anderen Bundesländern nimmt, in denen die deutlich überschießenden Tendenzen zurückgefahren wurden und werden. Dabei müsste man gar nicht so weit schauen, ein Blick in unsere Nachbarbundesländer würde genügen.
Es verwundert auch nicht, dass der Evaluierungspflicht in dieser Form nachgekommen wird, bedeutet Evaluierung doch Beschreibung, Analyse und Bewertung von Projekten. Der Beschreibung mangelt es bereits an einer objektiven Erfassung des Sachverhaltes sowie der tatsächlichen Verhältnisse. Die Analyse – grundsätzlich eine wissenschaftliche Methode – kann nicht gelingen, wenn bereits der Sachverhalt nicht erfasst wurde. Und die Bewertung schließlich mutet an wie die mittelalterliche Logik eines feudalen Herrschers: was ich getan, ist gut getan, weil ich es getan habe. Insofern ist dem Vorschlag die Evaluierungspflicht gleich gänzlich abzuschaffen von Herzen zuzustimmen: Schluss mit der Farce. Es erspart der Politik die Mühe alle paar Jahre dieses erbärmliche Spektakel aufzuführen und es erspart den Hundehaltern die illusorische Hoffnung, es gäbe so etwas wie vernunftbegabte Entscheidungen, wenn es um das Thema Hunde geht. Ob der Gesetzgeber damit jedoch der verfassungsrechtlichen Verpflichtung hinsichtlich der stetigen Beobachtung der Rasselistungen noch nachkommt, erscheint mehr als fraglich. Aber was braucht man das Recht, wo man doch die Macht hat, so mutet dies Vorgehensweise an.
Doch worum geht es eigentlich? Hunde haben Zähne und Hunde können beißen. Von den rund 55.000 in Hamburg registrierten Hunden waren im Jahr 2011 260 in einen sog. Beißvorfall verwickelt, also weniger als 0,5 Prozent der Population. Ausgehend davon, dass diese 55.000 Hunde dreimal am Tag ausgeführt werden und dabei – äußerst knapp gerechnet – 20 Menschen begegnen, dann kommen wir auf 3,3 Mio. Hund-/Mensch-Kontakte am Tag oder 1.118.000.000 Kontakte im Jahr – und bei gerade einmal 260 dieser Begegnungen kam es zu einem Vorfall.
Und nicht zuletzt deshalb gibt die Hunde-Lobby den Glauben an einen Sieg der Vernunft nicht auf: Gemeinsam mit dem Hamburger Tierschutzverein hat die Hunde-Lobby bei den zuständigen Stellen protestiert und Gesundheitssenatorin Prüfer-Storcks ein gemeinsames Positionspapier zu einer Anpassung des Hamburgischen Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden vorgelegt.
