Nachdem der Gesundheitshausschuss – mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Abgeordneten, gegen die Stimmen der Vertreter von CDU, FDP sowie der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der Abgeordneten der GRÜNEN – der Bürgerschaft empfohlen hat, den Senatsantrag aus der Drucksache 20/5110 zum Hamburger Hundegesetz anzunehmen, wird am kommenden Mittwoch, dem 7. November 2012, abschließend über das Hundegesetz debattiert.
Aus Sicht der Hunde-Lobby sind die Abgeordneten der Bürgerschaft gut beraten, wenn sie mehrheitlich dem Senatsantrag nicht nachkämen, denn bei der Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes hat der Gesetzgeber den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrerforschungspflicht vom 16. März 2004 (AZ 1 BvR 1778/01 – I 97) völlig ignoriert. Darin heißt es, dass der Gesetzgeber auch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz gehalten sei, die weitere Entwicklung zu beobachten. Dabei gehe es in erster Linie darum, ob die unterschiedliche Behandlung derer, deren Hunde unter §2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG fallen, und derjenigen, bei denen dies nicht der Fall ist, auch in der Zukunft gerechtfertigt ist. Sollte sich bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens von Hunden ergeben, dass Hunde anderer als der in dieser Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind wie Hunde, auf die § 1 HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht länger aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken.
Doch obwohl im Berichtszeitraum die 52 in Hamburg registrierten Bullterrier in keinen Beißvorfall verwickelt waren, stehen diese Hunde weiterhin auf der Liste der unwiderlegbar gefährlichen Hunde. Die Gesundheitsbehörde begründet dies damit, dass Hunde, die einen Maulkorb tragen nicht beißen können und wertet das Ergebnis der Beißstatistik als Erfolg des Gesetzes. Allerdings sind alle diese Bullterrier vom Maulkorbzwang befreit, denn für alle 52 wurde vor 2006 eine Freistellung nach alter Hundeverordnung erteilt, die noch immer Gültigkeit hat. Dem Verfassungsgerichtsurteil zufolge müsste der Bullterrier also zwingend von der Rasseliste gestrichen werden.
„Diesen Umstand ignoriert die SPD“, sagt Jule Thumser, Vorsitzende der Hunde-Lobby, „und will auf Teufel komm raus ein verfassungswidriges Gesetz durchboxen“. Dabei habe der Gesetzgeber eine einmalige Chance vertan, denn Hunde-Lobby und Hamburger Tierschutzverein hätten sich durchaus damit zufrieden gegeben, wenn in einem ersten Schritt die in § 1 Abs. 2 Hamburger Hundegesetz gelisteten Rassen nicht mehr als unwiderlegbar gefährlich gelten. „Sogar in Berlin besteht in allen Fraktionen inzwischen Einigkeit darüber, die Rasselisten abzuschaffen“, so Thumser weiter, „nur in Hamburg setzt man sich über alle wissenschaftlichen Erkenntnisse hinweg und missbraucht das Tierheim in der Süderstraße weiter als Hundeknast und verwehrt nachweislich freundlichen Hunden die Chance auf ein neues Zuhause“.
Die Hunde-Lobby appelliert daher an alle Hamburger Bürgerschaftsabgeordneten, ihrem Gewissen und der Vernunft zu folgen und dem Senatsantrag am kommenden Mittwoch eine Absage zu erteilen und damit einer Flut von Klagen vorzubeugen.
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Jule Thumser
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