Hundehaltung: Das Gesetz ist auf dem Weg

Die Gesundheitsbehörde will der Bürgerschaft bis zum 15. September einen Entwurf für ein neues Hundehaltungsgesetz vorlegen: „Wir wissen nun, was das Parlament möchte und werden das jetzt in das Gesetz einbringen. Ich sehe bei der Umsetzung keine grundsätzlichen Probleme, weil die Eckpunkte in dem Antrag in etwa denen entsprechen, die wir bereits Ende April vorgestellt haben“, sagte Gesundheits-Staatsrat Dietrich Wersich (CDU) gegenüber dem Abendblatt.

Wie berichtet, hatte die Bürgerschaft am Donnerstag einstimmig einen Antrag mit den Eckpunkten für ein neues Hundehaltungsgesetz verabschiedet.

Einer dieser Punkte ist der Hundeführerschein: Wer diesen macht und besteht, für dessen Hund gilt nicht mehr die generelle Leinenpflicht. Dazu Staatsrat Wersich: „Wir werden die genauen Vorgaben für den Hundeführerschein noch mit Experten ausarbeiten. Dabei wird geprüft, ob Hunde, die offenkundig ungefährlich sind – zum Beispiel wegen ihres hohen Alters – als Härtefälle auch ohne Prüfung vom Leinenzwang befreit werden können.“

Unklar sind die Kosten für den Hundeführerschein: „Wir können den Hundeschulen nicht vorschreiben, was sie für den Hundeführerschein verlangen sollen“, so Wersich.

Viele Hundehalter hatten die zusätzlichen Kosten durch den Hundeführerschein kritisiert. Dazu Staatsrat Wersich: „Ich sehe da keine Probleme, denn der Führerschein ist freiwillig.“ Wer aber Privilegien für seinen Hund haben möchte, der müsse dafür bezahlen.

Inwiefern es für Gebühren, die im Zusammenhang mit dem neuen Hundehaltungsgesetz stehen, Ermäßigungen für sozial Schwache geben wird, steht laut Wersich noch nicht fest. Und weiter: „Nachdem es parteiübergreifend so eine große Einigkeit in der Abstimmung der Eckpunkte gegeben hat, sind wir zuversichtlich, daß das neue Hundehaltungsgesetz sowohl Hundehaltern als auch den anderen Bürgern gerecht wird.“

25. Juni 2005
https://www.abendblatt.de

Kommentare sind geschlossen.