Schäferhund Krümel zurück bei seinem Halter

Auf Anordnung des Bezirksamts Wandsbek musste Tierheimchef Wolfgang Poggendorf am vergangenen Montag (13.3.06) – gänzlich unbemerkt von der Öffentlichkeit – den Schäferhund Krümel an seinen Halter Heinrich B. zurückgeben.

Was war geschehen?
Nach dem bedauerlichen Unfall im April 2005, bei dem die kleine Loury May Verletzungen im Gesicht davon getragen hatte, kam es im Januar 2006 erneut zu einem Unfall mit Krümel. Eine Verkettung unglücklicher Umstände, bei der es zu einem Zusammenprall der 6-jährigen Petra mit dem Hund kam, hatte zu leichten Läsuren im Gesicht des Kindes geführt.

Ohne Befragung des Hundehalters zum Hergang, wurde von der Dienststelle für Interne Ermittlungen ein Ermittlungsverfahren gegen den pensionierten Polizisten eingeleitet. Am Abend des 15.1.2006 wurde Krümel von der Polizei sichergestellt und in das Tierheim Süderstraße gebracht. Durch Intervention von Hunde-Lobby-Anwalt Michael Rockel, gab die Staatsanwaltschaft Krümel aber bereits am 16. Januar 2006 wieder frei. Einen Tag später verfügte das Bezirksamt Wandsbek den Maulkorbzwang und veranlasste die Herausgabe des Hundes. Als Heinrich B. seinen Hund am 18.1.06 beim HTV abholen wollte, verweigerte Poggendorf die Herausgabe, mit der Begründung, Heinrich B. sei nicht geeignet, den Hund zu führen.
Am 19.1.2006 erging der Sicherstellungsbescheid vom Bezirksamt Wandsbek mit der Vorgabe, den Hund erst an Heinrich B. zurückzugeben, nachdem dieser bewiesen habe, dass er geeignet und zuverlässig sei, einen Hund zu führen.
Noch immer wurde Heinrich B. nicht zu dem Vorfall gehört und die Anträge von Anwalt Rockel auf Untersuchung des Kindes und Untersuchung von Krümel auf etwaige Rückenprobleme waren noch immer nicht bearbeitet worden. Erst am 20.1.2006 veranlasste das Bezirksamt die Untersuchung von Krümel beim HTV, wo man allerdings gar nicht in der Lage ist, eine Computertomographie zu machen.
Anwalt Rockel zog Dr. Barbara Schöning (Tierärztekammer) hinzu, um den Vorfall vom 14.1.06 analysieren zu lassen. Die erfahrene Tierärztin kam zu dem Ergebnis, dass Schreck und akutes Schmerzempfinden die wahrscheinlichsten Gründe für die Reaktion des Hundes gewesen sein müssen und Heirich B. schon rein zeitlich gar keine Möglichkeit gehabt haben konnte, den Vorfall zu beeinflussen.
Zwischenzeitlich hatte die Versicherung das Schmerzensgeld in Höhe von 250 Euro an die Eltern der kleinen Petra ausgezahlt und den Versicherungsvertrag mit Heinrich B. gekündigt. Der Vermieter des Hundehalters, die SAGA, forderte zudem die Abschaffung von Krümel und drohte mit Kündigung, sollte der Schäferhund erneut in der Wohnung gehalten werden.

Aufgrund des Gutachtens von Dr. Schöning und Vorlage diverser Prüfungsnachweise (Begleithundeprüfung etc.), kam es Anfang März zum Anhörungstermin beim Bezirksamt Wandsbek, mit dem Ergebnis, dass die Herausgabe von Krümel für den 13.3.06 zugesagt wurde.
Dankenswerterweise informierte das Amt den HTV erst knapp eine Stunde vor Abholung des Hundes über diese Anordnung. Als Heinrich B. gegen 10.00 Uhr in Begleitung von acht Hunde-Lobbyisten im Empfang des HTV eintraf, schien hier niemand über die Wendung im Fall Krümel Bescheid zu wissen, Auch hatte Poggendorf, der sich übrigens nicht hat sehen lassen, wohl keine Möglichkeit mehr gehabt, die Presse zu informieren. Nach einigem Hin und Her übergab eine Tierpflegerin endlich den vor Freude an Heinrich B. hochspringenden Krümel. Tränen rollten Heinrich B. über das Gesicht – Tränen der Freude, des Glücks und der Erleichterung…

Inzwischen wurde Krümel bei Tierarzt Dirk Schrader zu einer eingehenden Untersuchung angemeldet. Die Hunde-Lobby geht davon aus, dass das Radiologische Scanning belegen wird, dass Krümel in bestimmten Situationen unter starken Schmerzen leidet. Das lässt dann den Zusammenprall von Kind und Hund, nachdem die kleine Petra versucht hatte, sich an den Rücken von Krümel zu „kuscheln“, in einem ganz anderen Licht erscheinen.

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