Mahnwache vor dem Hamburger Tierschutzverein

Am Mittwoch, 27. August 2008, tagte die Rassekommission der Behörde für Wissenschaft und Gesundheit im Tierheim in der Süderstraße. Das von der Behörde eingesetzte Gremium tritt immer dann zusammen, wenn unterschiedliche Beurteilungen zur Rassezugehörigkeit eines Mischlings durch den behandelnden Tierarzt und den Amtsveterinär vorliegen und ein Zweifelsfall im Sinne des Gesetzes vorliegt.

Boxer-Mix Buddy mit Frauchen und Rechtsanwalt

Boxer-Mix Buddy mit Frauchen und Rechtsanwalt

Zum Termin wurde auch der Boxer-Mischling Buddy, der dem Bezirklichen Ordnungsdienst (BOD) allein wegen seines Aussehens aufgefallen war, vorgeladen. Damit steht seine Halterin Raffaela B. unter dem Verdacht, gegen das Hamburger Hundegesetz verstoßen zu haben. Vorgeworfen wird ihr, einen Hund der Kategorie I (unwiderlegbar gefährlich) nicht ordnungsgemäß angemeldet zu haben und damit unberechtigt zu halten.

Wie üblich bei Vorladungen vor das Gutachtergremium, durfte weder die Halterin noch ihr anwaltlicher Beistand, der Hamburger Rechtsanwalt Michael Rockel, an dem Feststellungsverfahren über die Prüfung der Rassenzugehörigkeit zugegen sein. Konkret bedeutete dies für Buddy, dass er seiner Halterin von einem HTV-Mitarbeiter abgenommen und  den Kommissionsmitgliedern vorgeführt wurde. Nach etwa 30 Minuten wurde Buddy kommentarlos an sein Frauchen zurückgegeben, die erst Wochen später über das Ergebnis der Kommission informiert werden wird.

Obwohl es wissenschaftlich belegt ist, dass es unmöglich ist, Mischlingshunde einer Rasse, einer Gruppe von Hunden oder einer Kreuzung zweifelsfrei zuzuordnen, werden erfahrungsgemäß die meisten vorgeführten Hunde vom Rassegremium als so genannte „Kampfhunde“ eingestuft – mit den bekannten Folgen für Hund und Halter. De facto schafft das Rassegremium Nachschub für die Zwinger im Hamburger Tierschutzverein. Dies gilt zumindest dann, wenn sich Hundehalter, nachdem die angebliche abstrakte Gefährlichkeit ihrer Hunde festgestellt wurde, ein Gerichtsverfahren bzw. die Antragstellung auf Halten eines unwiderlegbar gefährlichen Hundes finanziell nicht leisten können.

Die Hunde-Lobby protestierte mit einer Mahnwache gegen die gängige Hamburger Praxis, Hunde allein aufgrund ihrer Rasse oder ihrer vermeintlichen Rassezugehörigkeit als unwiderlegbar gefährlich zu deklarieren und zu einem Leben an der Leine und mit Maulkorb zu verurteilen. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern ist es in Hamburg nicht möglich, Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie deren Mischlinge durch einen positiven Wesenstest von den Auflagen des Hamburger Hundegesetzes zu befreien.

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