Zwischen der Christlich Demokratischen Union (CDU) und der Freien Demokratischen Partei (FDP) in Schleswig-Holstein wurde für die 17. Legislaturperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtags folgende Regelungen zum Thema Tierschutz im Koalitionsvertrag vereinbart:

„CDU und FDP sehen sich dem Tierschutz besonders verpflichtet. Zur Verbesserung des Tierschutzes werden die bestehenden Rechtsgrundlagen evaluiert und ggf. angepasst. CDU und FDP wollen die Bürgerinnen und Bürger vor verantwortungslosen Hundehaltern schützen. Die Rasseliste hat sich dafür als nicht geeignet erwiesen und wird daher im Gefahrhundegesetz abgeschafft“. Darüber hinaus haben CDU und FDP vereinbart, sich  dafür einzusetzen, dass die Zahl der Tierversuche das notwendige Maß nicht überschreitet und ein Haltungsverbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben ausgesprochen wird.