Niedersachsen hat es vorgemacht und kommt schon seit langem ohne Rasselisten aus. Inzwischen haben auch die politisch Verantwortlichen in Schleswig-Holstein erkannt, dass das Festhalten an einer rassespezifischen Hundegesetzgebung nicht zielführend ist. Am 1. Januar 2016 trat ein neues Hundegesetz in Kraft, das gänzlich ohne Rasselisten auskommt. Zwischen diesen beiden hundefreundlichen Bundesländern liegt die Freie und Hansestadt Hamburg und die Regierenden im Stadtstaat weigern sich beharrlich, eine unsinnige Gesetzgebung zugunsten eines modernen Hundegesetzes, das sich an der Sachkunde der Halter orientiert, zu ändern.
SPD hält an den Rasselisten fest
Die Hunde-Lobby hat sich bei Hamburger Politikern umgehört, ob angesichts der Veränderungen bei unseren Nachbarn im Norden in absehbarer Zeit auch in Hamburg mit dem Wegfall der Rasselisten zu rechnen sei. Der 1. Bürgermeister der Freien und Hansestadt, Olaf Scholz, ließ durch das Amt für Verbraucherschutz mitteilen, dass „unter Einbeziehung der bisherigen Erfahrungen festgestellt werden muss, dass die Festlegung der nicht widerlegbar gelisteten Hunderassen richtig ist und beibehalten werden muss. Eine Änderung des Gesetzes für diese Hunderassen z.B. hin zu einer Gleichstellung mit den Rassen des Absatzes 3 (widerlegbar gefährlich Hunderassen), würde dazu führen, dass gefährliche Hunde wieder vermehrt in Hamburg gehalten und gegebenenfalls ohne Maulkorb und unangeleint ausgeführt würden“. Auch von Knuth Janshen aus der SPD Bürgerschaftsfraktion war nichts anderes zu hören. Der wissenschaftliche Referent für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Verbraucherschutz, der nach Andreas Dressel in der Fraktion für das Hundegesetz zuständig ist, bestätigte: „Wir sehen derzeit keine Veranlassung, das Hamburger Hundegesetz zu überarbeiten“.
Kein Änderungsbedarf bei den Grünen
Für die Grüne Bürgerschaftsfraktion Hamburg antwortete die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christiane Blömeke und erklärte, dass eine Änderung oder Abschaffung der in Hamburg geltenden Rasseliste auch weiterhin nicht vorgesehen sei. Immerhin räumte sie ein, dass die „Beißstatistiken“ zeigten, dass Labradore oder andere Rassen in mehr Beißvorfälle verwickelt seien, als die sogenannten „gefährlichen Rassen“. Die ehemals langjährige Hundehalter geht zudem konform mit der Hunde-Lobby bei der Annahme, dass es für das Verhalten des Hundes eher kritisch sei, wenn er die ganze Zeit nur an der Leine geführt werde. Sie versprach deshalb, das Thema weiter zu verfolgen und sich bei ihren Kollegen in den benachbarten Bundesländern nach deren Erfahrungen zu erkundigen.
Neue Einsichten bei der CDU
Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Bürgerschaftsfraktion, André Trepoll, erkennt neuneinhalb Jahre nach Verabschiedung des Hundegesetzes immerhin einige erkennbare Schwachstellen. Insbesondere die Einteilung in Rasselisten und die Vorverurteilung gewisser Hunderassen sei seiner Ansicht nach sehr fragwürdig: „Es kann und darf keine Hunderasse unter Generalverdacht gestellt werden“, so Trepoll wörtlich. „Es muss durch Wesenstests im Einzelfall entschieden werden, ob ein Hund eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt oder nicht“. Zur Ehrlichkeit gehöre aber auch dazu, dass die Nichtauffälligkeit der nach § 2 Abs. 1 des Hundegesetzes gelisteten Rassen mit deren Seltenheit zusammenhänge.
Die Linke auf Seiten der Hundehalter
Aus Sicht der Fraktion Die Linke und deren umwelt- und tierschutzpolitischen Sprechers Stephan Jersch zeige sich, dass die einzige Zielsetzung beim Festhalten an der Rasseliste sei, den Schnellschuss bei deren Einführung als Erfolg zu verkaufen. Dabei spräche keine Zahl für einen Erfolg dieser Politik. „Deshalb begrüßen wir auch die Abkehr Schleswig-Holsteins von dieser diffamierenden Sackgasse“, so Jersch. „Das Problem liegt, wie es so treffend heißt, am anderen Ende der Leine und hier hat Schleswig-Holstein die richtigen Konsequenzen gezogen“.
Von der sich sonst als so hundefreundlich gebenden FDP hat die Hunde-Lobby auch auf Nachfrage keine Stellungnahme erhalten.
Keine Änderung in Sicht
Entgegen der Expertenmeinungen von Veterinärmedizinern, Kynologen und verschiedenen anderen Experten auf dem Gebiet des Verhaltens von Hunden und obwohl seinerzeit durch das Bundesverfassungsgericht festgelegt wurde, dass die Länder in „geeigneter Weise“ dokumentieren müssen, ob die Gesetze wirksam sind, um sie dann gegebenenfalls zu überarbeiten, ist in dieser Legislaturperiode vom rot/grünen Senat also keine Abschaffung der Rasseliste zu erwarten. Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, dass Olaf Scholz und seine Regierungsmannschaft ganz froh darüber sind, dass Pittbull & Co. mehrheitlich aus dem Stadtbild verschwunden sind.
Beißstatistiken sprechen eine deutliche Sprache
Dabei veranschaulichen die Hamburger Beißstatistiken aus den Jahren 2012 bis 2014 (siehe unten) mehr als deutlich, dass das Hamburger Hundegesetz nicht geeignet ist, die Öffentlichkeit vor Attacken durch Hunde zu schützen. Während die Beteiligung der gelisteten Rassen gesunken ist, ist die Zahl der Gesamtvorfälle relativ konstant geblieben. Damit ist der Auftrag des Gesetzes, die Öffentlichkeit vor Hundeangriffen zu schützen, nicht erfüllt. Ein wirksames Hundegesetz sollte daher auf Rasselisten verzichten und sich stattdessen auf die Sachkunde und Schulung der Halter konzentrieren. Bestes Beispiel: Niedersachsen. Im zentralen Niedersächsischen Hunderegister waren 2015 offiziell 214.000 Hunde gemeldet, von denen landesweit gerade einmal 60 Tiere, die alle den unterschiedlichsten Rassen angehörten, von Amts wegen als gefährlich eingestuft wurden.
Halter und Erziehungsmethoden spielen wichtige Rolle
Auch in Groß Britannien hat eine umfassende Studie jüngst belegt, was Hundekenner längst wissen: Aggressives Verhalten von Hunden ist nicht auf ihre Rasse, sondern auf andere Faktoren zurückzuführen. So fanden die Wissenschaftler heraus, dass Hunde, deren Halter jünger als 25 Jahre sind, doppelt so häufig zu Aggressionen neigten, als Hunde, deren Halter älter als 40 Jahre sind. Außerdem neigen Rüden, ob kastriert oder nicht, der Studie zufolge eher zu aggressiven Verhalten, als Hündinnen. Eine wesentliche Rolle spiele auch die Erziehung. So reagierten Hunde, die mit Bestrafung erzogen wurden, wesentlich aggressiver auf Fremde und Bekannte, als Hunde, die bei der Erziehung positive Bestätigung erhalten hatten. Zudem hat die Untersuchung ergeben, dass Vierbeiner vom Züchter ein weitaus geringeres Aggressionspotenzial mitbringen, als Hunde unbekannter Herkunft. Insbesondere bei Tieren aus dem Internet komme es vermehrt zu Problemen, weil diese zu früh von der Mutter getrennt wurden und oftmals schon im Welpenalter negative Erfahrungen machen mussten. Das Erkennen einer potenziellen Gefahr ist demnach nur unter Berücksichtigung aller Faktoren und für jeden einzelnen Hund individuell möglich und das sollten Politiker – insbesondere von der SPD und den Grünen – endlich einmal zur Kenntnis nehmen. Jule Thumser
Beißvorfälle in Zahlen
2012:
Insgesamt 217 Vorfälle, davon 2 durch Kategorie-1-Hunde (0,92 % der Gesamtvorfälle) und 9 durch Kategorie-3-Hunde (4,15 % der Gesamtvorfälle). Zusammengerechnet wurden also 11 Vorfälle durch gelistete Hunde verursacht, was einen Anteil von 5,06 % ausmacht.
2013:
Insgesamt 170 Vorfälle, davon 3 durch Kategorie-3-Hunde (1,76 % der Gesamtvorfälle). Kategorie-1-Hunde waren gar nicht beteiligt.
2014:
Insgesamt 204 Vorfälle, davon entfiel jeweils einer auf einen Kategorie-1-Hund und einer auf einen Kategorie-3-Hund (jeweils 0,49 % ergibt zusammen 0,98 % Anteil an den Gesamtvorfällen).