Nun ist es raus!

Umweltbehörde will Freilauf weiter einschränken Wir erinnern uns, als das Hamburger Hundegesetz 2006 in Kraft trat, mussten Frei- und Auslaufflächen zur Kompensation geschaffen werden, um den generellen Leinenzwang überhaupt durchsetzen zu können, um nach bisheriger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht gegen den verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu verstoßen. Das heißt: der…