Wir haben die Wahl

Hamburgs Hunde und ihr Einfluss auf die Wahlentscheidung ihrer Halter*innen

 

Wir haben die WahlIn Hamburg leben annähernd 80.000 registrierte Hunde in fast 50.000 Hamburger Haushalten. Die Einnahmen aus der Hundesteuer liegen bei über 3,5 Millionen Euro. Zusammen mit ihren Familien kommen die Hundehalter*innen auf weit über 100.000 Wählerstimmen – ein Potential, mit dem man locker die 5-Prozent-Hürde nehmen könnte.

 

Auch wenn das Wohl oder Wehe der Hunde wahrscheinlich nicht der allein entscheidende Grund sein wird, sich für diese oder jene Partei zu entscheiden, so ist es doch ganz sicher mitentscheidend, wenn es darum geht, den politischen Vertretern in der Bürgerschaft und in den Bezirksversammlungen ein Mandat zu erteilen.

 

Um den Hamburger Hundehalter*innen eine Entscheidungshilfe an die Hand zu geben, hat die Hunde-Lobby Anfang Januar alle in der Bürgerschaft vertretenen Parteien angeschrieben und um ihre Stellungnahmen zum Hundegesetz, den Freilaufmöglichkeiten und der Rasseliste gebeten. Für die SPD antwortete der Tierschutzexperte der Fraktion, Gert Kekstadt, für die CDU der Abgeordnete Dennis Thering. Die Antworten für die Partei „Die Linke“ gab uns Stephan Jersch, Umwelt- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Partei. Fabian Rombach antwortete für die Grünen und. Dr. Kurt Duwe, Fachsprecher für Umwelt und Tierschutz, für die FDP. Die AfD hat auf unsere Anfrage bislang nicht reagiert.

 

Frage 1:

Sind Sie selbst Hundehalter*in? Wenn nein: Mögen Sie Hunde?

 

Gert Kekstadt SPD: Nein und ja.

 

Fabian Rombach Grüne Hamburg: Ich hatte selber jahrelang Hunde – zuletzt eine Labrador Hündin. Leider kommt für mich gerade kein neuer Hund in Frage, weil ich zu viel unterwegs bin. Aber ich kann mich noch an dem Hund meiner Mutter erfreuen, den wir aus dem Tierheim geholt haben. Auch in unserer Partei und Fraktion gibt es etliche Hundehalter*innen. (Christiane Blömeke, tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion).

 

Dennis Thering CDU: Ich bin mit Hunden groß geworden und habe auch heute eine sechsjährige Mischlings-Hündin.

 

Stephan Jersch DIE LINKE: Nein, ich habe keinen Hund. Das ist schon alleine durch meinen Tagesablauf ausgeschlossen. Die weiterführende Frage kann ich mit einem „Ja“ beantworten.

 

Dr. Kurt Duwe FDP: Ich selbst bin kein Hundehalter, mag Hunde aber sehr gerne.

 

Frage 2:

Das Gros der Hamburger Hunde ist gechippt, haftpflichtversichert und dem Zentralregister gemeldet. Zur Kompensation des generellen Leinenzwangs sind wohnortnahe Auslaufflächen vorgesehen. Wie beurteilen Sie die Situation der Freilaufmöglichkeiten insbesondere im Hinblick darauf, dass die Hundehalter*innen darauf dennoch keinen Rechtsanspruch haben und die Freigabe der Flächen jederzeit durch anderweitige Nutzung wie z.B. Zirkus-Gastspiele etc. außer Kraft gesetzt werden kann?

 

Gert Kekstadt SPD: Ich bin der Meinung, dass es ausreichend Hundeauslaufflächen geben soll. Die Bezirke sind hier in der Pflicht, entsprechende Flächen auszuweisen und nutzbar zu halten. Klar ist, dass es in einem verdichteten Ballungsraum wie der Metropole Hamburg eine Konkurrenz um rare Flächen gibt. Dennoch muss es möglich sein, Hundeauslauflächen zu finden. Im Großen und Ganzen gelingt dies meines Erachtens auch.

 

Fabian Rombach Grüne Hamburg: Grundsätzlich halten wir es für notwendig, dass Hunden in Hamburg mitsamt ihren Besitzer*innen Auslaufflächen wohnortnah zur Verfügung stehen. Es ist für die Entwicklung der Hunde und für ein gutes Sozialverhalten – auch den Menschen gegenüber – notwendig, dass Hunde auch die Gelegenheit haben, frei zu laufen. In einer verdichteten Stadt wie Hamburg sind aber Konflikte bei der Flächennutzung nicht komplett zu vermeiden. Denn die Hundehaltung findet in einem Umfeld statt, wo Grünanlagen rar sind und sehr vielen Menschen zur Erholung dienen sollen. Daneben finden auch kulturelle Events wie Open-Air-Konzerte oder Zirkus-Gastspiele auf Grünflächen statt. Auf die Frage, wie vor Ort die verschiedenen Interessen am besten ausgeglichen werden können, kann es kein Patentrezept geben. Denn dabei kommt es immer auf das konkrete Umfeld an. Aber ausgewiesene Hundeauslaufflächen sollen als solche auch nutzbar sein und nur in begründeten Ausnahmefällen für andere Nutzungen vorgesehen werden.

 

Dennis Thering CDU: Die Zahl der Hunde in Hamburg ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Leider ist die Zahl der Hundeauslaufflächen nicht mitgewachsen. Deshalb setze ich mich seit Jahren für mehr und größer Hundeauslaufflächen ein.

 

Stephan Jersch DIE LINKE: Die Freilaufflächen für Hunde sind schon seit Jahren in ihrer Größe nicht ausreichend und auch nicht genügend über das Stadtgebiet verteilt. Da geht es Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer leider nicht anders als auch anderen Gruppen der Stadtgesellschaft. Dabei ist noch gar nicht berücksichtigt, wie tauglich die ausgewiesenen Flächen eigentlich für die Hunde sind. Ein Rechtsanspruch auf eine dann zu definierende „Wohnortnähe“ wäre zu begrüßen. Eine kurzfristige und ausreichend im Vorweg kommunizierte Entwidmung der Fläche kann ich mir im Einzelfall vorstellen. Der Flächendruck in der Stadt ist tatsächlich ein tägliches Problem. In solchen Fällen muss die Verwaltung nach meinem Dafürhalten jedoch dafür Sorge tragen, dass es für zukünftige Flächenkonflikte eine tragbare und zukunftsfähige Lösung gibt und solche Sperrungen nicht dauerhaft und regelmäßig vorgenommen werden.

 

Dr. Kurt Duwe FDP: In Hamburg werden in allen Stadtgebieten Hundeauslaufgebiete freigehalten, in welchen Halterinnen und Halter die Möglichkeit haben, ihren Tieren den notwenigen und artgerechten Freilauf zu ermöglichen. Große Flächen können kurzweilig für andere Zwecke genutzt werden, für diesen Zeitraum bestehen jedoch anderen Auslaufmöglichkeiten weiter fort. Wir Freie Demokraten setzen uns für den bestmöglichen Ausgleich der verschiedenen Interessen ein und wollen daher prüfen, ob im Falle der Schließung größerer Flächen, beispielsweise für Zirkus‐Gastspiele, die Öffnung anderer Auslaufflächen als Ausgleich ermöglicht werden kann. Allgemein sehen wir es als notwendig an, regelmäßig die Bedarfe in den verschiedenen Stadtteilen nach Auslaufflächen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Frage 3:

Die Zahl der Hundehalter*innen, die mit ihren Hunden die Gehorsamsprüfung abgelegt haben, stagniert. Wäre die Senkung bzw. Befreiung von der Hundesteuer nicht ein gewisser Anreiz, um die durch das Hundegesetz ohnehin mit zusätzlichen Ausgaben belasteten Hundehalter*innen zu einer Gehorsamsprüfung zu bewegen?

 

Gert Kekstadt SPD: Nein. Der Anreiz liegt ja in der Befreiung von der allgemeinen Alleinpflicht. Dieser Anreiz ist meines Erachtens auseichend. Dazu kommt, dass Hamburg bereits jetzt einen vergleichsweise hohen Anteil von Steuerbefreiungen und -erlassen bei der Hundesteuer (z.B. bei allen Schwerbehinderten und Sozialhilfeempfängern) hat. In anderen Gemeinden liegt dieser Anteil in der Regel deutlich niedriger.

 

Fabian Rombach Grüne Hamburg: Wer seinen Hund in Hamburg freilaufen lassen möchte, muss eine Gehorsamsprüfung ablegen. Mit der Prüfung wird nachgewiesen, dass das Hund-Halter-Gespann gut eingespielt ist und auch in Kontaktsituationen mit Fremden, Menschengruppen oder anderen Hunden sicher funktioniert. Ohne diesen Nachweis gilt eine allgemeine Anleinpflicht. Die Gehorsamsprüfung ist für jeden einzelnen Menschen, der den Hund ausführt, abzulegen. Die Hundesteuer wird dagegen pro Hund berechnet. Alleine daran wird deutlich, dass diese Instrumente nicht dazu geeignet sind, aneinander gekoppelt zu werden. Wenn Hundehalter*innen die Freilaufmöglichkeit ihres Hundes nicht ausreichend für eine Gehorsamsprüfung motiviert, erscheint es fraglich, ob eine ausreichende Sachkunde zur Hundehaltung besteht. Deshalb sind aus unserer Sicht eher Überlegungen anzustellen, ob ein verpflichtender Sachkundenachweis vor dem Erwerb eines Hundes auch in Hamburg sinnvoll sein könnte.

 

Dennis Thering CDU: Grundsätzlich ist es gut, wenn möglichst viele Hunde eine Gehorsamsprüfung abgelegt haben. Die Hundesteuerbefreiung wäre hier ein interessanter Ansatz. Ich habe im letzten Jahr bereits gefordert, dass die Hundesteuer für Besitzer von schwervermittelbaren Tierheimhunden erlassen wird. Das wurde bereits von SPD und Grünen abgelehnt.

 

Stephan Jersch DIE LINKE: Die Möglichkeit den Hund ohne Leine, auch außerhalb der Hundeauslaufflächen, laufen zu lassen müsste eigentlich schon der ausschlaggebende Anreiz für Hundehalterinnen und Hundehalter sein, die Gehorsamsprüfung auch für den Hund und dessen Freiheit, abzulegen. Wir setzen uns aber auch hier für den Ausgleich sozialer Härten ein. Wer von der Hundesteuer befreit ist oder eine reduzierte Hundesteuer bezahlt, sollte aus den gleichen Gründen auch eine (Teil-)Befreiung von den Kosten für die Gehorsamsprüfung erhalten.

 

Dr. Kurt Duwe FDP: Wir Freie Demokraten streben an zu überprüfen, welche Vorteile Halterinnen und Haltern eingeräumt werden können, wenn sie mir ihren Tieren erfolgreich die Gehorsamsprüfung ablegen. Diese müssen jedoch in unmittelbarem Zusammenhang mit der Prüfung liegen. Eine anschließende Senkung könnte Anreize schaffen, könnte jedoch schnell zu einer ungewollten Bevorteilung führen. Es bedarf hier einer genauen Prüfung und Abwägung.

 

Frage 4:

Nur in den Bezirken Wandsbek, Harburg und in Teilen von Nord wird die Leinenbefreiung in den Grünanlagen anerkannt. In den anderen Bezirken gilt in den Grünanlagen Leinenzwang. Halten Sie das für gerecht und würde eine Anerkennung der Leinenbefreiung in den Grünanlagen aller Bezirke nicht zu mehr geprüften Hunden führen?

 

Gert Kekstadt SPD: Ich denke, dass vor Ort am besten entschieden werden kann, wie die Nutzung bestimmter Freiflächen zum Wohle aller Nutzerinnen und Nutzer am besten geregelt werden kann. Laut aktueller Darstellung (Stand Januar 2020) der Behörden unter https://www.hamburg.de/hundeauslaufzonen/ haben auch die Bezirke Altona, Eimsbüttel, Mitte und Bergedorf Flächen ausgewiesen, in denen die Anleinpflicht nach Gehorsamsprüfung nicht gilt. In Nord und Wandsbek und Harburg gibt es ebenfalls, allerdings wenige, Ausnahmen.

 

Fabian Rombach Grüne Hamburg: Wir wollen die bezirkliche Kompetenz, über die Nutzung der Grünflächen zu entscheiden, nicht antasten. Die Leinenbefreiung in Grünanlagen ist als eine Ausnahme von der Regel zu sehen. Daher profitieren Hamburgs Hundehalter*innen unterm Strich von der Regelung, dass die Bezirke selbst über diese Frage entscheiden können.

 

Dennis Thering CDU: Grundsätzlich muss es in Hamburg eine einheitliche Regelung geben. Dass die einzelnen Bezirke das ganz unterschiedlich handhaben geht so nicht. Wenn ein Hund von der Leinenpflicht befreit ist, soll das auch in den Grünanlagen (Schutzzeiten ausgenommen) anerkannt werden.

 

Stephan Jersch DIE LINKE: Die unterschiedliche Praxis in den Bezirken muss vor allem grundsätzlich evaluiert werden. Die Situation, dass in Wilhelmsburg nach dem es zum Bezirk Mitte überging sozusagen „über Nacht“ der Leinenzwang in den Parkanlagen Einzug hielt, ist eine Behördenposse. Für uns stellt sich die Situation so dar, dass eine Befreiung von der Leinenpflicht mit Gehorsamsprüfung zu keinen negativen Erfahrungen geführt hat. Ob das die Zahl der abgelegten Prüfungen erhöht mag zwar nicht geklärt sein, kann aber durchaus unterstützend wirken. Vor allem würden wir uns aber für eine einheitliche Regelung über alle Bezirke einsetzen, die, aus der praktischen Erfahrung heraus, die Befreiung vom Leinenzwang in den Grünanlagen vorsieht. Letztendlich ist hier aber die jeweilige Bezirksversammlung gefragt. In diesem Zusammenhang halten wir auch den Kontakt und eine Abstimmung mit unseren Bezirksfraktionen.

 

Dr. Kurt Duwe FDP: Wir Freie Demokraten sehen in der Leinenbefreiung in Grünanlagen einen Gewinn für die Halterinnen und Halter von Hunden in Hamburg. Allerdings ist nicht jede als Grünfläche ausgewiesene Fläche auch für den Auslauf von Hunden geeignet. Insbesondere im innerstädtischen Bereich gibt es viele sehr kleine Flächen, die für den Freilauf von Hunden eher ungeeignet sind. Eine pauschale Leinenbefreiung in allen Grünanlagen in Hamburg ist unserer Ansicht nach daher nicht zielführend. Vielmehr bedarf es einer regelmäßigen Überprüfung der Möglichkeiten zur Einführung einer Leinenbefreiung in Grünanlagen in anderen Bezirken.

 

Frage 5:

In einigen Hamburger Grünanlagen gibt es Mitnahmeverbote selbst für angeleinte und/oder geprüfte Hunde. Wie stehen Sie dazu, dass hier die Hundehaltenden Bürger*innen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden?

 

Gert Kekstadt SPD: Ich möchte das in dieser Allgemeinheit nicht kommentieren, weil man dazu genaue Kenntnisse der Bedingungen jeweils vor Ort haben muss.

 

Fabian Rombach Grüne Hamburg: Begründete Mitnahmeverbote müssen möglich sein. Dies ist beispielsweise in Naturschutzgebieten und in bestimmten Jahreszeiten auch in Hamburgs Wäldern notwendig und berechtigt. Ansonsten sollte die Entscheidung auf ein Mitnahmeverbot in Grünanlagen von den Bezirken sehr gut geprüft und vor allem nachvollziehbar begründet sein.

 

Dennis Thering CDU: Das in einigen ausgewählten Grünanlagen Hunde (trotz Leinenbefreiung) an der Leine geführt werden müssen ist ok. Dass sie selbst an der Leine einige Grünanlagen nicht betreten dürfen hingegen nicht.

 

Stephan Jersch DIE LINKE: Außerhalb der Liegewiesen sind derzeit nach meinem Kenntnisstand drei Parkanlagen in Hamburg gänzlich in den Bezirken Eimsbüttel, Altona, sowie der Schulgarten des Harburger Stadtparks von einem generellen Mitnahmeverbot betroffen, mit Ausnahme von Führhunden. Genauso wie bei der Leinenpflicht ist hier die jeweilige Bezirksversammlung zuständig, über diese Sperrungen zu befinden. Grundsätzlich finde ich aber, dass eine solche Sperrung ein unverhältnismäßiges Mittel ist und zugrundeliegende Probleme (wie z.B. die Sauberkeit im August-Lütgens-Park) im Sinne einer Unschuldsvermutung gelöst werden müssen.

 

Dr. Kurt Duwe FDP: Grundsätzlich haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht sich in Hamburg frei zu bewegen. In einigen Bereichen sind jedoch entgegenstehende Interessen gegeneinander abzuwägen und entsprechende Regelungen zu treffen, die die beiderseitigen Interessen bestmöglich beachten. Nicht jede Grünanlage ist zum Auslauf von Hunden geeignet und in bestimmten Fällen überwiegen andere öffentliche Interessen. Diese Fälle müssen jedoch die Ausnahme sein. Ein generelles Verbot zur Mitnahme von Hunden in Grünanlagen darf daher nur auf einer intensiven Abwägung der entgegenstehenden

Interessen und Rechte basieren und muss regelmäßig überprüft und angepasst werden.

 

Frage 6:

Die sog. Rasselisten teilen bestimmte Rassen in widerlegbar und unwiderlegbar gefährlich ein. Letztere haben in Hamburg niemals die Chance, von Leine und Maulkorb befreit zu werden. In anderen Bundesländern wurde die Rasseliste abgeschafft oder es besteht wenigstens die Möglichkeit, auch die fälschlicherweise als „Kampfhunde“ bezeichneten Rassen durch einen Sachkundenachweis des Halters und einen Wesenstest des Hundes wieder von Maulkorb und Leine zu befreien. Würden Sie sich dafür aussprechen, den betroffenen Hunden auch in Hamburg diese Befreiungsmöglichkeit einzuräumen?

 

Gert Kekstadt SPD: Nein. Ich finde, die Hamburger Regelungen haben sich insgesamt bewährt. Die Beißvorfälle sind seit einigen Jahren rückläufig.

 

Fabian Rombach Grüne Hamburg: Das Hamburger Hundegesetz enthält zwei zentrale Instrumente, die für Sicherheit und Vermeidung von Beißvorfällen sorgen sollen. Das ist einerseits die Rasseliste für gefährliche Hunde und andererseits die Gehorsamsprüfung. Wer seinen Hund in Hamburg freilaufen lassen möchte, muss eine Gehorsamsprüfung ablegen. Mit der Prüfung wird nachgewiesen, dass das Hund-Halter-Gespann gut eingespielt ist und auch in Kontaktsituationen mit Fremden, Menschengruppen oder anderen Hunden sicher funktioniert. Ohne diesen Nachweis gilt eine allgemeine Anleinpflicht. Die Gehorsamsprüfung wird häufig auch als Hundeführerschein bezeichnet. Die Verbreitung und Nutzung der Gehorsamsprüfung wollen wir als Grüne steigern. Wir wollen sicherstellen, dass von keinem freilaufenden Hund in Hamburg eine Gefahr ausgeht. Das geht nur mit der Einzelprüfung des Hund-Halter-Gespanns. Die Rasseliste sieht dagegen keine Einzelbetrachtung vor, sondern kategorisiert Hunde allein anhand der Rasse. Deshalb muss das Instrument der Rasseliste stetig evaluiert werden. Wichtig ist uns breite Verständigung über das Thema herbeizuführen. Denn insbesondere die Angst und Sorge vieler Menschen um die Sicherheit von Kindern, welche von Beißvorfällen besonders oft betroffen sind, müssen beim Thema Rasseliste sehr ernst genommen werden. Als Grüne befürworten wir einen Verständigungsprozess, der zum Ziel hat, über die Scheinsicherheit der Rasseliste aufzuklären und die verbindliche Gehorsamsprüfung zu stärken.

 

Dennis Thering CDU: Ausdrücklich ja. Auch hier muss es eine einheitliche Regelung in allen Bundesländern geben. Durch einen Sachkundenachweis des Halters und einen Wesenstest des Hundes, muss es hier Ausnahmeregelungen geben.

 

Stephan Jersch DIE LINKE: Ja, das würden wir machen – schon alleine aus der Erkenntnis heraus, dass die Rassehundeliste ein untaugliches Mittel ist und sie, ohne negative Erfahrungen in anderen Bundesländern, dort abgeschwächt oder ganz gestrichen wurde. Statt neue Ausnahmen zu definieren sollte die gesamte Regelung einer Rasseliste evaluiert werden, auch auf Basis der Erfahrungen anderer Bundesländer. Hier blockiert die Regierungskoalition jeden auch noch so kleinen Schritt.

 

Dr. Kurt Duwe FDP: Siehe nächste Antwort.

Frage 7:

Kategorie-1-Hunde, die z.T. schon seit Jahren im Tierheim des Hamburger Tierschutzvereins untergebracht sind, können i.a.R. nur in die Nachbarbundesländer vermittelt werden, weil die Hürden für eine Haltungsgenehmigung in Hamburg zu hoch liegen. Wie stehen Sie zu einer Lockerung des Hamburger Hundegesetzes dahingehend, dass Listenhunde aus dem Tierschutz in Hamburg zukünftig leichter an zuverlässige Halter*innen vermittelt werden können?

 

Gert Kekstadt SPD: Auch dies sehe ich kritisch. Die Situation in einer verdichteten Metropole wie Hamburg ist eine andere als in einem Flächenland wie Niedersachsen.

 

Fabian Rombach Grüne Hamburg: Siehe Antwort Frage 6.

 

Dennis Thering CDU: Wenn ein Sachkundenachweis des Halters und einen Wesenstest des Hundes vorliegt und sich der Hund auch so friedlich im Tierheim gezeigt hat, sollte eine Vermittlung auch in Hamburg möglich sein.

 

Stephan Jersch DIE LINKE: Ja, das würden wir. Letztendlich ist es ein unhaltbarer Zustand, dass KAT-1-Hunde ihr Leben in zeitlich unbegrenzter Unterbringung im Tierheim verbringen müssen und sie nur durch eine Vermittlung außerhalb Hamburgs dem entkommen können. Nach unserer Kenntnis ist keiner der vermittelten Hunde später auffällig geworden. Es gibt daher für mich keine Grundlage die bisherige Praxis nicht zu liberalisieren und Vermittlungen auch innerhalb Hamburgs wieder zuzulassen.

 

Dr. Kurt Duwe FDP: Hunde sind nicht von sich aus gefährlich, eine Gefährlichkeit entwickelt sich erst durch falsche Haltung und Erziehung. Unser Ziel ist ein effektiver Schutz vor verantwortungslosen Hundehaltern. Eine Rasseliste kann zur Erreichung dieses Ziels gerade nicht beitragen. Seit 2012 hat keine Evaluierung des Gesetzes mehr stattgefunden, nachdem der Senat die ursprüngliche Befristung aufgehoben hat. Insbesondere im Hinblick auf die Entwicklungen der letzten Jahre in anderen Bundesländern wie Schleswig‐Holstein und Niedersachsen, sehen wir dringenden Bedarf einer neuen Evaluierung und Novellierung des Hamburger Hundegesetzes.

Stimme nicht verschenken

Wem Sie, liebe Leser, im Februar Ihre Stimme geben, ist natürlich ganz und gar Ihre Entscheidung – doch verschenken Sie diese Stimme nicht! Was Sie von den Politikern für Ihren Hund und Ihren Alltag mit Hund erwarten dürfen, haben wir zusammen getragen – jetzt haben Sie die Wahl!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert