Leinenzwang wegen Vogelgrippe seit dem 25. November

Freilauf bleibt weiter untersagt

Leinenzwang wegen Vogelgrippe Seit dem 25. November 2016 herrscht fast durchgängig genereller Leinenzwang wegen der Vogelgrippe in Hamburg. Wie das Niedersächsische Landesgesundheitsamt zur aktuellen Situation mitteilt, sind Wasservögel der natürliche Wirt des Erregers. Andere wilde Vögel (Singvögel u.a.) sind weniger oder nicht betroffen. Für eine Übertragung und Verbreitung der Vogelgrippe spielen Katzen nach derzeitigem Kenntnisstand keine Rolle. Belastbare Hinweise auf eine epidemiologisch relevante Rolle von Hunden bei der Verbreitung der Vogelgrippe gibt es bislang auch nicht.

Vorgaben für Sperrbezirke enden nach 21 Tagen

Laut der bundesweit gültigen Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest enden nach 21 Tagen die Vorgaben für den Sperrbezirk und es gelten die Anforderungen an ein Beobachtungsgebiet. Danach dürfen gehaltene Vögel für die Dauer von 15 Tagen nicht aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden. Für die Dauer von 30 Tagen dürfen gehaltene Vögel nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden und Federwild darf nur mit Genehmigung oder auf Anordnung der zuständigen Behörde gejagt werden.

Hamburg mal wieder vorne weg

Während in Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Berlin und Niedersachsen Haustiere nur in den Sperrbezirken nicht unangeleint ins Freie dürfen, gibt es in Baden-Württemberg keine gesonderten Maßnahmen für Hunde und Katzen. Ähnliches gilt für Bayern, wo einige Landkreise und Städte allenfalls dazu raten, in der Nähe betroffener Gewässer Hunde vorsorglich an die Leine zu nehmen. Nur Hamburg ist mal wieder ganz vorne weg, erklärt das gesamte Stadtgebiet zum Beobachtungsgebiet und schert sich mal wieder nicht um die Tierschutz-Hundeverordnung, die ausreichend Auslauf im Freien vorsieht.

Leinenzwang wegen Vogelgrippe noch bis Ende März?

In den offiziellen Mitteilungen der Stadt Hamburg zur Geflügelpest findet der geneigte Hundehalter eine Karte, welche Bereiche betroffen sind, und die frühesten Termine, wann mit einer Aufhebung der Restriktionszonen zu rechnen ist:

  • Sperr- und Beobachtungsgebiet um den Fundort im Bezirk Altona: 23. Februar 2017
  • Sperr- und Beobachtungsgebiet um den Fundort im Bezirk Bergedorf: 24. Februar 2017
  • Sperr- und Beobachtungsgebiet um die Fundorte in den Bezirken Hamburg-Mitte und Altona: 10. März 2017
  • Sperr- und Beobachtungsgebiet um den Fundort im Bezirk Bergedorf: 10. März 2017
  • Sperrgebiete und Beobachtungsgebiet um die Fundorte in den Bezirken Hamburg-Mitte (Wilhelmsburg) und Altona (Övelgönne): 18. März 2017
  • Sperr- und Beobachtungsgebiet um den Fundort im Bezirk Mitte (Steinwerder): 26. März 2017

Gesundheitsbehörde vereidigt ristriktive Maßnahmen

Die Hunde-Lobby hat Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks mit einem Schreiben vom 31. Januar 2017 über die Einschätzungen des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes informiert und an die Senatorin appelliert, Hundeauslaufzonen und Hundefreilaufflächen in den Restriktionszonen freizugeben. Am 23. Februar 2017 kam die Antwort der Behörde: „Die Einschränkungen für Hunde und Katzen innerhalb der Restriktionszonen, über deren Auswirkungen und Belastungen für die Tiere sowie die Halterinnen und Halter  wir uns als Behörde durchaus bewusst sind, müssen zum Schutz der Vögel entsprechend der oben genannten Gründe leider verhängt werden“.  Die oben genannten Gründe sind u.a. der Hinweis darauf, dass spezielle Ausnahmeregelungen rechtlich nicht möglich seien. Damit widerspricht die Behörde der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest, die durchaus Ausnahmen für das Beobachtungsgebiet zulässt, soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen. Auf die Einschätzung der niedersächsischen Kollegen wird in dem Schreiben mit keinem Wort eingegangen.


3 Kommentare

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  3. Aber dafür konnte Hamburg reichlich Bußgelder einnehmen. Ein lukrativer Nebenerwerb. Wieso sollte man bei diesen Einkünften den Leinenzwang auch aufheben ?

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