Schon wieder ein infizierter Vogel gefunden

Vogelgrippe: Wieder Leinenzwang für ganz Hamburg

Wieder Leinenzwang wegen Vogelgrippe.Nachdem am 24. Februar 2017 bei einem Wildvogel in Wohldorf/Ohlstedt (Bezirk Wandsbek) der Vogelgrippeerreger H5N8 festgestellt worden ist, ist mal wieder das ganze Stadtgebiet von Hamburg zum Sperrbezirk oder Beobachtungsgebiet erklärt worden – mit den bekannten Folgen für den Freilauf unserer Hunde.

Behördlich angeordnete Tierquälerei

Wie bereits berichtet, verteidigt die Gesundheitsbehörde auf Nachfrage der Hunde-Lobby die restriktiven Maßnahmen. Man sei sich durchaus bewusst, welche Belastungen für Hunde, Katzen und deren Halter damit einhergingen. Obwohl die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest der Behörde durchaus Spielräume für Ausnahmen lässt, sehen die Verantwortlichen keine Veranlassung, die Maßnahmen auch nur ansatzweise zu überdenken und sie im Sinne der Tierschutzhundeverordnung anzupassen. Mehr als ein Vierteljahr nach dem Fund des ersten infizierten Vogels und fast durchgängigem Leinenzwang erscheint der Umgang der Behörde mit der Vogelgrippe für Hundehalter wie behördliche angeordnete Tierquälerei, für die es keinen vernünftigen Grund gibt.

Hunde spielen keine relevante Rolle bei der Verbreitung der Vogelgrippe

Obwohl Hamburg die Einschätzung des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes bekannt ist, dass es keinerlei belastbare Hinweise auf eine epidemiologisch relevante Rolle von Hunden bei der Verbreitung der Vogelgrippe gibt, beharrt die Hamburger Gesundheitsbehörde auf die restriktiven Maßnahmen. Die Begründung: In seiner Risikobewertung schätzt das Friedrich-Löffler-Institut  die Hansestadt als Hochrisikogebiet ein, in dem das Seuchengeschehen aktiv ist. Die Frage bleibt: Wenn Hunde bei der Verbreitung des Virus H5N8 keine epidemiologisch relevante Rolle spielen, was bringt dann der Leinenzwang? Ist es nicht vielmehr so, dass die Vogelgrippe der für das Hundegesetz zuständigen Behörde gerade recht kommt, um endlich einmal den generellen Leinenzwang ohne Ausnahmen durchzusetzen?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert