In der April-Ausgabe des PfotenAbdruck kündigte die Hunde-Lobby eine Eingabe an den Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft an, um auf die Ungleichbehandlung der Hamburger Hundehalter in den einzelnen Stadtteilen aufmerksam zu machen und den Senat aufzufordern, von seinem Weisungsrecht gegenüber den Bezirken Gebrauch zu machen und sämtliche Hamburger Grünanlagen für nach § 9 Hamburger Hundegesetz leinenbefreite Hunde freizugeben.
Der Bitte der Hunde-Lobby, die Petition mit Unterschriften zu unterstützen, kamen tausende Hundehalter und -freunde nach, so dass die beiden Vereinsvorsitzenden, Jule Thumser und Annegret Ketzler, am 11. November 2010 die Eingabe – unterstützt durch einen dicken Ordner mit 3.761 Unterschriften, beim Eingabenausschuss abgeben konnten. Nun heißt es Geduld haben, denn das Prozedere ist langwierig.
Nach dem Eingang der Eingabe wird zunächst einem Mitglied des Eingabenausschusses die Berichterstattung übertragen und die Petition dem Senat zur Stellungnahme übersandt. Wenn die Stellungnahme des Senats und eine vom Eingabendienst angefertigte rechtliche Bewertung des Anliegens vorliegen, trägt der Berichterstatter das Anliegen im Ausschuss vor und unterbreitet den anderen Abgeordneten einen Entscheidungsvorschlag. Anschließend wird die Entscheidung des Eingabenausschusses der Bürgerschaft als Empfehlung vorgelegt, die dann über die weitere Behandlung der Eingabe beschließt.
Im Falle von positiven Entscheidungen ist allerdings das letzte Wort noch immer nicht gesprochen, denn nun entscheidet der Senat darüber, ob er der bürgerschaftlichen Empfehlung folgen wird oder nicht.
Abschließend wird die Entscheidung der Hunde-Lobby durch den Vorsitzenden des Eingabenausschusses schriftlich mitgeteilt und das Eingabeverfahren ist damit abgeschlossen.